Artikel 6: Buchungen
1. Voraussetzungen für Buchungen
a) Die Buchungen werden von dem Luftfrachtführer oder von seinen bevollmächtigten Agenten durchgeführt. Auf Anforderung des Fluggasts, wird der Transporteur ihm die schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen.
b) Bestimmte Tarife unterliegen einschränkenden Bestimmungen im Hinblick auf Umbuchung oder Stornierungen.
2. Zeitgrenzen für Flugscheinausstellung
Der Transporteur kann die Reservierung ohne Kündigungsfrist annullieren, wenn der Fluggast den Flugpreis bis an dem von ihm oder von seinem bewilligten Agenten bekannt gemachten Datum nicht bezahlt hat.
3. Persönliche Daten des Fluggasts
Der Fluggast erkennen an, dass er seine persönlichen Daten zu folgenden Zwecken dem Transporteur zur Verfügung gestellt hat: Vornahme von Flugbuchungen, Ausstellung eines Flugscheins, Erwerb von Zusatzleistungen, Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Reise. Der Fluggast ermächtigt den Transporteur, diese Daten ausschließlich zu diesen Zwecken an seine eigenen Büros, an das Flugschein ausstellende Reisebüro, an die Behörden, an andere Fluggesellschaften oder an sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weiterzugeben.
4. Einen Platz im Voraus reservieren
4.1. Einen Platz im Voraus reservieren ist für die TAROM Fliege vorfügbar, mit die Möglichkeit um eine besondere Kategorie von Plätze auszuwählen (Flur, Fenster oder mittel Sitz, Sitz mit zusätzlicher Rum für die Füße oder Sitz zur Notausgang). Es ist nicht verpflichtich einen Platz im Voraus reservieren (gegen Kost) und ist es nur gültig für die Fliege die TAROM Flüge verwenden.
4.2. Beim Check-in oder bei Verwendung des Online-Check-in-Dienstes kann nur dann ein bestimmter Ort als der automatisch zugewiesene angefordert werden, wenn dieser noch verfügbar ist. Der Beförderer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Anforderungen für die Sitzplatzzuteilung zu erfüllen, kann jedoch die Zuteilung eines bestimmten Sitzplatzes nicht garantieren, selbst wenn die Reservierung für diesen Sitzplatz bestätigt wird. Auch die Nummer des gekauften Platzes ist nicht garantiert, sondern nur die ausgewählte Kategorie (Fenster, Korridor, Notausgang oder Platz mit zusätzlichem Platz für Füße)
4.3. Der Beförderer behält sich das Recht vor, die Sitzverteilung jederzeit, auch nach dem Einsteigen, aus Gründen des Betriebs, der Sicherheit oder des Schutzes oder aus Gründen höherer Gewalt zu ändern. Wenn die Vorausbuchung eines bestimmten Sitzplatzes bezahlt und der Flug storniert wurde oder der Tarif in einen geändert wurde, für den die Vorausbuchung des Sitzplatzes kostenlos ist, oder der ausgewählte Sitzplatz aus Sicherheitsgründen in eine andere Sitzplatzkategorie verlegt wurde. oder betriebsbereit erstattet der Beförderer die Kosten für die Kategorie der bezahlten Sitzplätze. Der Beförderer erstattet den für die Sitzplatzreservierung gezahlten Betrag nicht im Voraus, wenn der Passagier die Reise von sich aus ändert oder storniert, wenn der Passagier freiwillig durch Zahlung einer Sondergebühr am Flughafen oder unfreiwillig in der "Business" -Kabine befördert wurde oder wenn der Passagier falsche Angaben gemacht hat auf seine Fähigkeit, einen Platz am Notausgang zu nutzen.
5. Bestätigung von Buchungen
a) Der Transporteur wird dem Fluggast mitteilen, ob eine Bestätigung der Reservierung für einen Fortsetzungs- oder Rückflug notwendig ist und unter welchen Bedingungen diese Bestätigung (Frist, Bestätigungsmöglichkeit) gemacht werden kann. Verlangt der Transporteur eine Bestätigung der Reservierung seitens des Fluggasts und dieser es nicht macht, so ist der Transporteur berechtigt die unbestätigte Reservierung zu annullieren.
Benachrichtigt der Fluggast den Transporteur über seine Intention an den bestimmten Flug, wenn es noch freie Plätze gibt, doch teilzunehmen, so wird der Transporteur die Reservierungen wieder gültig machen und die Reise des Fluggastes versichern. Gibt es keine freien Plätze für den bestimmten Flug mehr, so wird der Transporteur sich angemessen bemühen, um den Fluggast bis zum Stopover- oder Zielpunkt zu transportieren.
b) Der Fluggast ist verpflichtet zu überprüfen, ob der für seine Reise verantwortlichen Transporteur die Bestätigung der Reservierung verlangt. Wenn ja, so wird der Fluggast die Reservierung für den Transporteur dessen Kode gegenüber dem auf dem Flugschein angegebenen Flug eingetragen ist, bestätigen.
6. Aufhebung der Reservierungen seitens des Transporteurs
Nimmt der Fluggast einen für ihn gebuchten Transportplatz auf einem Flug nicht in Anspruch, ohne den Transporteur vorab darüber zu unterrichten, so ist dieser berechtigt, alle für den betroffenen Fluggast für die Fortsetzungs- und Rückflüge getätigte Reservierungen zu streichen. Doch, wenn der Fluggast vorher seine Reiseintention äußert, wird der Transporteur die Reservierungen für die Fortsetzungsflüge nicht annullieren.