Artikel 18: Änderung und Annullierung
Kein Agent, Angestellter oder Vertreter des Transporteurs ist befugt die Bestimmungen vorliegenden Beförderungsbedingungen zu ändern oder zu annullieren.
Kein Agent, Angestellter oder Vertreter des Transporteurs ist befugt die Bestimmungen vorliegenden Beförderungsbedingungen zu ändern oder zu annullieren.