Bei der Ankunft in/Abreise aus Rumänien müssen folgende Informationen in die Zollerklärung eingetragen werden :
- ein Betrag über 10.000 Euro oder dessen Gegenwert in einer anderen Währung;
- Waffen, Munition, Sprengstoffe, radioactive oder Nuklearstoffe;
- Arzneimittel, chemische Stoffe, Giftstoffe;
- Schmuckstücke über den persönlichen Bedarf;
- alkoholische Getränke die 1 Liter übersteigen;
- mehr als 2 Stangen Zigaretten (200 Zigaretten);
- Kunstgegenstände jeder Art aus dem Staatsvermögen.