Der Flug mit den Haustieren
Bevor Sie mit ihrem Haustier in einer Reise fliegen, müssen sie alle Flugbedingungen bezüglich zum Flug mit Tiere kennen.
Allgemeine Informationen und Vorschriften
Haustiere, begleitet vom Eigentümer oder verantwortliche Person im Namen des Inhabers zu nicht-kommerziellen Zwecken, aus Drittländern, die Europäische Union gebracht werden nur über einen Eintrittspunkt Reise für die Veterinärkontrollen von Haustieren bezeichnet. Im Luftverkehr Zugang in Rumänien, die Einstiegspunkten Reise des Nationale Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit für die Veterinärkontrollen von Haustieren, nicht-kommerzielle Zwecke bezeichnet sind: Henri Coanda International Flughafen Bucharest und Avram Iancu International Flughafen Cluj. Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Website des Nationale Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsbehörde, hier. Das Handbuch über die Reisen mit Tiere nicht zum Verkaugsziele kann man hier zugreifen.
Die europäischen Rechtsvorschriften für die Beförderung von Heimtieren zu nichtkommerziellen Zwecken sind die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013. Die Verordnung kann hier abgerufen werden.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union muss Ihr Haustier mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein und einen europäischen Pass besitzen. Der von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellte und ausgefüllte Pass bescheinigt, dass Ihr Haustier ordnungsgemäß geimpft wurde.
Um mit Ihrem Haustier nach Israel zu reisen, müssen Sie verschiedene Bedingungen erfüllen. Weitere Details hier.
Passagiere müssen beim Check-in in Otopeni die von den Veterinärbehörden in Israel ausgestellte Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung vorlegen, die unterschrieben und abgestempelt sein muss und die Flugnummer und das Datum enthalten muss. Die Genehmigung kann hier heruntergeladen werden.
