Geschäfts- und Reisebedingungen

Geschäfts- und Reisebedingungen

Dieser Abschnitt erklärt alle Begriffe rund um Flugreisen und Online-Buchungen. Durch die Lektüre dieses Bereichs der Website wird es Ihnen leichter fallen, reisebezogene Begriffe zu verstehen.

Autorisierter Agent: Verkaufsagent, der vom Transporteur gewählt ist, um ihn beim Verkaufen von Lufttransportplätzen zu vertreten.

Gepäck Alle Artikel, Gegenstände und persönlichen Objekte des Passagiers, die für das Tragen, für den Komfort des Passagiers und für seine Bequemlichkeit während der Reise bestimmt sind. Soweit nichts anderes angegeben ist, umfasst dieser Begriff sowohl das erklärte als auch das nicht erklärte Gepäck des Fluggastes.

Erklärtes Gepäck Das vom Transporteur in Obhut genommene Gepäck, für das er einen Gepäckschein ausstellt.

Nicht erklärtes Gepäck Das Gepäck, das nicht eingetragen ist und für das man keinen Gepäckschein bekommen hat.

Flugschein Die vom Transporteur oder von seinem Vertreter ausgestellte Urkunde, die den Namen „Flug- und Gepäckschein“ trägt. Diese Urkunde umfasst alle Vertragsbedingungen und Genehmigungen, sowie die Flug- und Fluggastkupons.

Komplementärer Flugschein Flugschein, der zusammen mit einem anderen Flugschein ausgestellt wird und zusammen mit diesem einen einzigen Transportvertrag darstellt.

Gepäckschein Teil des Flugscheins, der sich auf den Transport des erklärten Gepäcks des Fluggastes bezieht.

Gesellschaftscode: Aus zwei Schriftzeichen oder drei Ziffern bestehende Kode, die eine gewisse Luftgesellschaft identifiziert.

Konvention: Jede der folgenden anwendbaren Konventionen:

– Konvention für die Vereinigung Einiger Regeln bezüglich der internationalen Lufttransport, unterschrieben in Warschau am 12. Oktober 1929 (die Konvention aus Warschau) – Die Konvention aus Warschau, verändert in Haag am 28. September 1955; – Die Zusätzliche Konvention aus Guadalajara (1961) – Die Konvention aus Montreal (1999), je nach dem Anwendungsbereich dieser, in der geänderten und von Rumänien akzeptierten Form.

Fluggastcoupon Der Teil des von uns oder in unserem Auftrag ausgestellten Flugscheins, der einen entsprechenden Vermerk trägt und der beim Fluggast verbleibt.

Flugcoupon Der Teil des Flugscheins, der den Vermerk „Good for passage“ („gut zum transportieren“) trägt, oder im Falle eines elektronischen Flugscheins der elektronische Coupon, der die einzelnen Orte angibt, zwischen denen der Fluggast transportiert werden kann.

Vertragsbedingungen Die Bedingungen, die als solche bezeichnet sind, auf dem Flugschein eingetragen sind und sich auf die Transportbedingungen des Transportvertrags beziehen.

Schaden schließt Tod, Körperverletzung, Verspätungsschäden, Verlust oder andere Beschädigungen jeglicher Art ein, welche aus oder in Verbindung mit dem Transport oder anderen von dem Luftfrachtführer geleisteten Diensten entstehen.

SZR sind die Sonderziehungsrechte entsprechend der Definition des Internationalen Weltwährungsfonds.

Gepäckaufkleber ist ein von uns ausschließlich zur Identifizierung des erklärten Gepäcks ausgestellter Schein.

Höhere Gewalt Ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die nicht unserem Einfluss unterliegen, und die auch bei Anwendung aller Sorgfalt unvermeidbar sind.

Vereinbarte Zwischenlandeorte Im Sinne des Abkommens und dieser Beförderungsbedingungen sind solche Orte, ausgenommen Abflug- und Bestimmungsort, die im Flugschein oder im Flugplan des Luftfrachtführers als planmäßige Landepunkte auf dem Reiseweg des Fluggastes vermerkt sind.

Fluggast Jede Person, die aufgrund eines Flugscheins mit unserer Zustimmung in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll.

Unfreiwillige Erstattung: Die partielle oder totale Erstattung eines Flugscheins, aus Gründe, die vom Fluggast ungewollt sind, erwähnt im Artikel 3, Absatz 3A der vorliegenden Bedingungen.

Freiwillige Erstattung: Die partielle oder totale Werterstattung eines Flugscheins, andere als die unfreiwillige Erstattung.

Reservierung: Das Äquivalent der „Platzbuchung“, bedeutet die Reservierung eines Sitzplatzes oder Unterkunft für den Fluggast.

Stopover: Eine vom Fluggast gewollte Unterbrechung der Reise in einem Ort zwischen dem Start- und dem Zielort.

Tarife Die, soweit vorgeschrieben, behördlich genehmigten oder hinterlegten Flugpreise und Zuschläge einschließlich die Tarifanwendungsbedingungen (Flugpreis).

Transport Bedeutet der Lufttransport eines Fluggastes oder seines Gepäcks, mit oder ohne Bezahlung, einschließlich die damit verbundenen Dienste.

Luftfrachtführer Jeder Luftfrachtführer, der den Fluggast und/oder sein Gepäck aufgrund des Flugscheins befördert und dessen Airline Designator Code im Flugschein oder in einem Anschlussflugschein erscheint

USD die gesetzliche Währung der Vereinigten Staaten.

Tage Volle Kalendertage, einschließlich der Sonntage und gesetzlichen Feiertagen; bei Anzeigen wird der Versandtag der Anzeige nicht mitgerechnet; bei Feststellung der Gültigkeitsdauer wird der Tag der Flugscheinausstellung oder der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.

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