Geschäfts- und Reisebedingungen
Geschäfts- und Reisebedingungen
Dieser Abschnitt erklärt alle Begriffe rund um Flugreisen und Online-Buchungen. Durch die Lektüre dieses Bereichs der Website wird es Ihnen leichter fallen, reisebezogene Begriffe zu verstehen.
Autorisierter Agent: Verkaufsagent, der vom Transporteur gewählt ist, um ihn beim Verkaufen von Lufttransportplätzen zu vertreten.
Gepäck Alle Artikel, Gegenstände und persönlichen Objekte des Passagiers, die für das Tragen, für den Komfort des Passagiers und für seine Bequemlichkeit während der Reise bestimmt sind. Soweit nichts anderes angegeben ist, umfasst dieser Begriff sowohl das erklärte als auch das nicht erklärte Gepäck des Fluggastes.
Erklärtes Gepäck Das vom Transporteur in Obhut genommene Gepäck, für das er einen Gepäckschein ausstellt.
Nicht erklärtes Gepäck Das Gepäck, das nicht eingetragen ist und für das man keinen Gepäckschein bekommen hat.
Flugschein Die vom Transporteur oder von seinem Vertreter ausgestellte Urkunde, die den Namen „Flug- und Gepäckschein“ trägt. Diese Urkunde umfasst alle Vertragsbedingungen und Genehmigungen, sowie die Flug- und Fluggastkupons.
Komplementärer Flugschein Flugschein, der zusammen mit einem anderen Flugschein ausgestellt wird und zusammen mit diesem einen einzigen Transportvertrag darstellt.
Gepäckschein Teil des Flugscheins, der sich auf den Transport des erklärten Gepäcks des Fluggastes bezieht.
Gesellschaftscode: Aus zwei Schriftzeichen oder drei Ziffern bestehende Kode, die eine gewisse Luftgesellschaft identifiziert.
Konvention: Jede der folgenden anwendbaren Konventionen:
– Konvention für die Vereinigung Einiger Regeln bezüglich der internationalen Lufttransport, unterschrieben in Warschau am 12. Oktober 1929 (die Konvention aus Warschau) – Die Konvention aus Warschau, verändert in Haag am 28. September 1955; – Die Zusätzliche Konvention aus Guadalajara (1961) – Die Konvention aus Montreal (1999), je nach dem Anwendungsbereich dieser, in der geänderten und von Rumänien akzeptierten Form.
Fluggastcoupon Der Teil des von uns oder in unserem Auftrag ausgestellten Flugscheins, der einen entsprechenden Vermerk trägt und der beim Fluggast verbleibt.
Flugcoupon Der Teil des Flugscheins, der den Vermerk „Good for passage“ („gut zum transportieren“) trägt, oder im Falle eines elektronischen Flugscheins der elektronische Coupon, der die einzelnen Orte angibt, zwischen denen der Fluggast transportiert werden kann.
Vertragsbedingungen Die Bedingungen, die als solche bezeichnet sind, auf dem Flugschein eingetragen sind und sich auf die Transportbedingungen des Transportvertrags beziehen.
Schaden schließt Tod, Körperverletzung, Verspätungsschäden, Verlust oder andere Beschädigungen jeglicher Art ein, welche aus oder in Verbindung mit dem Transport oder anderen von dem Luftfrachtführer geleisteten Diensten entstehen.
SZR sind die Sonderziehungsrechte entsprechend der Definition des Internationalen Weltwährungsfonds.
Gepäckaufkleber ist ein von uns ausschließlich zur Identifizierung des erklärten Gepäcks ausgestellter Schein.
Höhere Gewalt Ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die nicht unserem Einfluss unterliegen, und die auch bei Anwendung aller Sorgfalt unvermeidbar sind.
Vereinbarte Zwischenlandeorte Im Sinne des Abkommens und dieser Beförderungsbedingungen sind solche Orte, ausgenommen Abflug- und Bestimmungsort, die im Flugschein oder im Flugplan des Luftfrachtführers als planmäßige Landepunkte auf dem Reiseweg des Fluggastes vermerkt sind.
Fluggast Jede Person, die aufgrund eines Flugscheins mit unserer Zustimmung in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll.
Unfreiwillige Erstattung: Die partielle oder totale Erstattung eines Flugscheins, aus Gründe, die vom Fluggast ungewollt sind, erwähnt im Artikel 3, Absatz 3A der vorliegenden Bedingungen.
Freiwillige Erstattung: Die partielle oder totale Werterstattung eines Flugscheins, andere als die unfreiwillige Erstattung.
Reservierung: Das Äquivalent der „Platzbuchung“, bedeutet die Reservierung eines Sitzplatzes oder Unterkunft für den Fluggast.
Stopover: Eine vom Fluggast gewollte Unterbrechung der Reise in einem Ort zwischen dem Start- und dem Zielort.
Tarife Die, soweit vorgeschrieben, behördlich genehmigten oder hinterlegten Flugpreise und Zuschläge einschließlich die Tarifanwendungsbedingungen (Flugpreis).
Transport Bedeutet der Lufttransport eines Fluggastes oder seines Gepäcks, mit oder ohne Bezahlung, einschließlich die damit verbundenen Dienste.
Luftfrachtführer Jeder Luftfrachtführer, der den Fluggast und/oder sein Gepäck aufgrund des Flugscheins befördert und dessen Airline Designator Code im Flugschein oder in einem Anschlussflugschein erscheint
USD die gesetzliche Währung der Vereinigten Staaten.
Tage Volle Kalendertage, einschließlich der Sonntage und gesetzlichen Feiertagen; bei Anzeigen wird der Versandtag der Anzeige nicht mitgerechnet; bei Feststellung der Gültigkeitsdauer wird der Tag der Flugscheinausstellung oder der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.
- Allgemeines a) Die vorliegenden Transportbedingungen sind die Transportbedingungen der TAROM, auf welche im Flugschein Bezug genommen wird. Sie sind vorbehaltlich der Bestimmung in Absatz 2 dieses Artikels nur auf solche Transporte anwendbar, für die TAROM als Transporteur auf den Flugschein eingetragen ist.
b) Die vorliegenden Bedingungen werden auch für kostenlose oder mit verminderten Tarifen verkaufte Transporte verwendet, ausschl. die entgegengesetzten Vorschriften des Transporteurs oder die Vorschriften aus Verträgen oder aus den Flugscheinen ausgestellt für solche Transporte.
c) Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten nicht für kombinierten Fahrten mit der Bahn oder sonstige Fahrten mit einem Reiseabschnitt auf dem Landweg
-
Charter Transporte Ist der Transport aufgrund einer Chartervereinbarung durchgeführt, so werden diese allgemeinen Bedingungen nur dann gültig, wenn sie in dem Chartervertrag oder in dem für den Chartervertrag ausgestellten Transportdokument erwähnt sind.
-
Code Share Transporte Wir haben mit anderen Fluggesellschaften Abkommen unterschrieben, die als „Code Share“ bekannt sind. Dies bedeutet, dass auch dann, wenn TAROM als Luftfrachtführer auf den Flugschein eingetragen ist, kann der Transport von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Wenn im Falle eines Code Shares TAROM als Luftfrachtführer eingetragen ist, so unterliegt die Beförderung dieser Beförderungsbedingungen. Wir werden die Fluggäste im Falle von Code Share Vereinbarungen bei der Reservierung informieren, welche Fluggesellschaft den Transport durchführt.
-
Gültigkeit Der Lufttransport wird von den allgemeine Bedingungen und Preisregelungen des Luftfrachters geregelt, die zum Ausstellungsdatum des Flugscheins gültig sind, oder wenn diese Bedingung nicht erfüllt werden kann, dann von den Bedingungen, die am Anfangsdatum der Reise auf der ersten Flugcoupon des Flugscheins angegeben sind.
-
Entgegenstehendes Recht Falls irgendeine in diesen Beförderungsbedingungen enthaltene oder im Bezug auf den Bestimmungen bezüglich unseren Tarifen oder Gesetzen in Widerspruch steht, haben diese Tarife oder Gesetze Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen nach anwendbarem Recht unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen fort.
-
Entgegenstehende Regelungen Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, haben sie Vorrang vor anderen Regelungen, die den gleichen Gegenstand regeln.
- Allgemeines a) Der Flugschein ist der Beweis für das Abschließen eines Vertrags zwischen dem Transporteur und dem Passagier, dessen Namen auf dem Flugschein steht und dessen Identität auf Verlangen geprüft werden muss.
b) Der Flugschein kann einer anderen Person nicht übertragen werden. Ist ein Flugschein von einer anderen Person vorgezeigt, als die dessen Name auf dem Flugschein als Transport- oder Rückerstattungsbegünstigter angegeben ist, so ist der Transporteur vor dem Flugscheinberechtigte nicht verantwortlich, wenn er die Person, die den Flugschein vorzeigt, transportiert, oder ihr das Geld rückerstattet.
c) Der Flugschein wird nur nach der vollen Bezahlung des Tarifs oder einiger Kreditverpflichtungen, die vom Transporteur bestimmt worden sind, ausgestellt. Die Rückerstattung von Flugscheinen, die zu ermäßigten Sonderkonditionen ausgestellt werden, kann eingeschränkt sein. Der Fluggast soll den Flugpreis wählen, der seinem Bedarf am besten entspricht.
d) Der Transport des Passagiers wird erst dann erlaubt, wenn er einen gültigen gesetzlich und laut den Vorschriften des Transporteurs ausgestellten Flugschein vorzeigt. Der Flugschein muss der Flugcoupon für den betreffenden Flug, alle anderen nicht bereits benutzten Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthalten. Der Fluggast darf nicht fliegen, wenn der vorgezeigte Flugschein beschädigt oder von jemand geändert war, der nicht der Transporteur oder sein autorisierter Vertreter ist. Der Passagier wird der Fluggastcoupon und alle nicht benutzten Flugcoupons während des ganzen Flugs bewahren und die auf Verlangen jederzeit dem Transporteur vorzeigen.
e) Bei erheblicher Beschädigung oder Verlust eines Flugscheins oder eines Teils des Flugscheins, wird der Transporteur auf Verlangen des Fluggasts derjenigen Flugschein durch die Ausstellung eines neuen Flugscheins (oder des betreffenden Flugscheinteils) ersetzen, wenn es leicht bewiesen werden kann, dass einen für den bestimmten Flug gültig ausgestellten Flugschein existierte und mit der Bedingung, dass der Fluggast eine Entschädigungsverpflichtung unterschreibt, laut der er dem Transporteur höchstens den Anfangswert des Flugscheins für die eventuellen Kosten und Verluste des Transporteurs, wegen der falschen Verwendung des Flugscheins, zahlt. Wird der Nachweis nicht geführt oder hat der Fluggast keine Entschädigungsverpflichtung unterschrieben, kann der ausstellende Transporteur von Fluggast das Zahlen eines neuen Flugscheins verlangen, mit der Möglichkeit dem Fluggast den gezahlten Wert zurückzuerstatten, wenn der verlorene Flugschein innerhalb seiner Gültigkeitsfrist nicht verwendet wurde. Wenn der verlorene Flugschein vor dem Verlaufen seiner Gültigkeitsfrist gefunden wird, wird der Fluggast ihn dem Transporteur vorzeigen, der dann die Rückerstattung des für den neuen Flugschein bezahlten Preises bewilligt. Der ausstellende Transporteur kann für diese Dienstleistungen eine Verwaltungsgebühr verlangen. Ausnahme machen die Situationen in denen der Verlust, das Stehlen oder die Beschädigung des Flugscheins wegen der Fahrlässigkeit des ausstellenden Transporteurs oder seines Agenten vorgekommen ist.
f) Nach der Benützung bleiben die Flugcoupons das Eigentums des ausstellenden Luftfrachtführers.
- Gültigkeit Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Flugschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die entsprechend den Angaben im Flugschein die Gültigkeitsdauer eines Flugscheins beschränken können), ist die Gültigkeit eines Flugscheins wie folgt:
ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum oder ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des auf dem ersten Flugcoupon angegebenen Reiseantritts, sofern dieser innerhalb eines Jahres ab Flugscheinausstellung erfolgt ist. Ein Flugschein mit speziellem Tarif ist für den Transport nur an den Tagen und unter den Tarifbestimmungen des Beförderers gültig.
- Verlängerung der Gültigkeit
A. Wenn ein Fluggast während der Gültigkeit des Flugscheins nicht reisen kann, weil der Luftfrachtführer:
einen Platz für den von dem Fluggast ersuchten Flug und Abreisdatum nicht sichern kann; kündigt den Flug für den der Fluggast die Buchung hat; Kündigt eine vorgesehene Zwischenlandung, die den Start- oder Zielort oder ein Stopover darstellt. den Flug innerhalb der im Flugplan angegebenen Zeitperiode nicht durchführt; der Fluggast seinetwegen eine Flugverbindung verpasst; ändert die Flugzeugsklassen; kann nicht den im Voraus gebuchten Platz zu Verfügung setzen, die Flugscheinsgültigkeit wird verlängert bis zum nächsten Flug des Transporteurs, für den es einen verfügbaren Platz gemäß des bezahlten Tarifs gibt; B. Wenn, nach Antritt der Reise, ein Fluggast wegen Krankheit nicht in der Lage ist, die Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Flugscheins fortzusetzen, so wird der Transporteur die Gültigkeitsdauer des Flugscheins verlängern, bis dem Passagier aus gesundheitlichen Gründen die Fortsetzung der Reise möglich ist oder bis zu dem nächsten Flug des Transporteurs auf derselben Route und zu denselben Bedingungen, mit Abreise in dem Punkt, wo die Reise unterbrochen war und mit verfügbaren Plätze für die bezahlte Flugklasse. Die Krankheitsfälle müssen mit einem ärztlichen Zeugnis bewiesen werden. Wenn die gebliebenen Flugcoupons ein oder mehrere Stopovers versehen, wird die Flugscheingültigkeit für maximal drei Monaten ab dem Datum des ärztlichen Zeugnisses verlängert. Unter denselben Bedingungen werden auch die Fugscheine der Familienmitglieder, die die betroffene Person begleiten, verlängert.
C. Stirbt ein Fluggast während der Flugreise, so kann auf die Einhaltung der Mindestaufenthaltszeit von begleitenden Personen verzichtet oder die Gültigkeit ihrer Flugscheine verlängert werden. Stirbt der Ehegatte/ die Ehegattin oder ein unmittelbarer Familienangehöriger eines Fluggastes, der eine Person begleitet, die schon die Reise angefangen hat, so kann die Gültigkeit der Flugscheine des Fahrgastes und seiner Familienmitglieder in derselben Art und Weise geändert werden. Die o .a. Änderungen werden anhand der Sterbeurkunde gemacht. Die Verlängerung der Flugscheingültigkeit ist auf 45 Tage nach dem Todesdatum beschränkt.
- Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons
Die vereinbarte Beförderungsleistung umfasst die Beförderungsstrecke, die im Flugschein enthalten ist, beginnend mit dem ersten und endend mit dem letzten Ort der gesamten im Flugschein eingetragenen Streckenführung.
a)Der Flugschein verliert seine Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausgenutzt werden. Der Flugschein berechtigt den Fluggast nicht seine Reise an einem der in den erwähnten Stopover-Punkten anzufangen, wenn der erste Flugcoupon für einen internationalen Flug nicht benutzt wurde.
b)Der Fluggast, der seine Reisetrecke ändern möchte (der auf dem Flugschein angegebenen Startort, Stopover-Ort oder Zielort), muss das dem Transporteur im Voraus mitteilen. Man wird den Tarif für die neu gewählte Route kalkulieren und der Kunde entscheidet, ob er den neuen Tarif zahlen, oder die alte Route behalten möchte. Ist der Fluggast gezwungen seine Route wegen Gründe der höheren Gewalt zu ändern, wird er den Transporteur schnellst möglich kontaktieren und dieser wird sein bestens tun, um den Fluggast zu dem nächsten Stopover-Punkt zu bringen, ohne den Tarif neu zu kalkulieren. Der Transporteur wird das nur dann tun, wenn der Fluggast genügend Beweise zur Verfügung stellen kann, die die Höhere Gewalt bestätigen.
c) Sofern der Fluggast die Beförderung ohne die Zustimmung des Transporteurs verändern, wird er den korrekten Preis für die tatsächlich durchgeführte Beförderung nachkalkulieren. Die Differenz zwischen dem gezahlten und dem so errechneten Flugpreis wird nachbelastet bzw. erstattet.
d) Jeder Flugcoupon wird zur Beförderung in der darin angegebenen Beförderungsklasse für den Tag und den Flug, für den eine Platzbuchung besteht, angenommen. Bei Ausstellung von Flugscheinen ohne eingetragene Platzbuchung kann später ein Beförderungsplatz auf Verlangen des Fluggasts gebucht werden, wenn noch ein Platz auf dem gewünschten Flug verfügbar ist und laut den Tarifbedingungen des Transporteurs.
- Name des Luftfrachtführers 3.4. Der Name des Luftfrachtführers darf im Flugschein in abgekürzter Form angegeben werden.
Der Stopover ist eine von dem Luftfrachtführer genehmigte Unterbrechung der Reise, in einem Punkt zwischen dem Start- und dem Zielort.
Im Falle der Flugscheine mit einem normalen Tarrif, während der Flugscheingültigkeit genehmigt man die Stopovers unter der Bedingung, dass die Regierungs- und die Luftfrachtführerbedingungen bzw. die Flugpläne das erlaubt.
Im Falle der mit speziellen Tarifen ausgestellten Flugscheine, werden die Stopovers die Begrenzungen, Untersagungen und Bedingungen des Luftfrachtführers beachten.
-
Allgemeines Wenn nichts anderes angegeben, gelten die Flugpreise nur für die Beförderung vom tatsächlichen Startort zum tatsächlichen Zielort. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.
-
Flugpreise Die Flugpreise sind die, die vom Transporteur veröffentlicht wurden, oder, wenn diese fehlen, dann die, die den Bedingungen des Transporteurs entsprechen. Mit der Ausnahme der Vertragsbedingungen ist der Flugpreis derjenige, der am Zahlungsdatum für die Route und für die auf dem Flugschein erwähnten Daten gültig ist.
Die Änderung der Route oder der Reisedaten seitens des Fluggasts, kann den Flugpreis ändern. Ist der bezahlte Flugpreis nicht der gültigen Preis, so wird die Preisdifferenz, je nach dem Fall, entweder vom Fluggast bezahlt, oder vom Transporteur rückerstattet.
-
Routen Mit Ausnahme der Vorschriften gegen den Luftfrachtführers, werden die Tarife nur für die veröffentlichten Routen bezahlt. Gibt es mehrere Routen mit demselben Tarif, dann kann der Fluggast vor der Ausstellung des Flugscheins die von ihm gewünschte Route angeben. Wenn keine Route angegeben wird, dann kann der Luftfrachtführer sie bestimmen.
-
Die vom Fluggast zu zahlenden Gebühren Alle Gebühren, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen vom Fluggast zu bezahlen. Diese Gebühren werden ständig geändert und können auch nach der Ausstellung des Flugscheins verlangt werden. Werden neue Gebühren eingeführt, oder vergrößert sich eine schon existierende und auf dem Flugschein angegebene Gebühr, so wird der Fluggast die entsprechende Summe zahlen müssen. Die Verminderung oder Aufhebung einer am Ausstellungsdatum bezahlten Gebühr berechtigt der Fluggast die Rückerstattung der entsprechenden Geldsumme zu verlangen.
-
Währung Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung gemäß dem anwendbaren Recht, können die Flugpreise in jeder für uns annehmbaren Währung bezahlt werden. Bei Bezahlung in einer anderen Währung als diejenige, in der der Flugpreis veröffentlicht ist, gilt für die Umrechnung der am Tag der Flugscheinausstellung vom Transporteur festgelegte Wechselkurs.
-
Bezahlung der Tarife und Gebühren Der Luftfrachtführer ist nicht gezwungen einen Fluggast oder sein Gepäck zu transportieren und kann das Fortsetzen des Transports verweigern, wenn die vom Fluggast zu zahlenden Tarife und Gebühren nicht bezahlt worden sind.
-
Voraussetzungen für Buchungen a) Die Buchungen werden von dem Luftfrachtführer oder von seinen bevollmächtigten Agenten durchgeführt. Auf Anforderung des Fluggasts, wird der Transporteur ihm die schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen. b) Bestimmte Tarife unterliegen einschränkenden Bestimmungen im Hinblick auf Umbuchung oder Stornierungen.
-
Zeitgrenzen für Flugscheinausstellung Der Transporteur kann die Reservierung ohne Kündigungsfrist annullieren, wenn der Fluggast den Flugpreis bis an dem von ihm oder von seinem bewilligten Agenten bekannt gemachten Datum nicht bezahlt hat.
-
Persönliche Daten des Fluggasts Der Fluggast erkennen an, dass er seine persönlichen Daten zu folgenden Zwecken dem Transporteur zur Verfügung gestellt hat: Vornahme von Flugbuchungen, Ausstellung eines Flugscheins, Erwerb von Zusatzleistungen, Durchführung von Einreiseformalitäten sowie die Übermittlung solcher Daten an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Reise. Der Fluggast ermächtigt den Transporteur, diese Daten ausschließlich zu diesen Zwecken an seine eigenen Büros, an das Flugschein ausstellende Reisebüro, an die Behörden, an andere Fluggesellschaften oder an sonstige Erbringer vorgenannter Dienstleistungen weiterzugeben.
-
Einen Platz im Voraus reservieren
4.1. Einen Platz im Voraus reservieren ist für die TAROM Fliege vorfügbar, mit die Möglichkeit um eine besondere Kategorie von Plätze auszuwählen (Flur, Fenster oder mittel Sitz, Sitz mit zusätzlicher Rum für die Füße oder Sitz zur Notausgang). Es ist nicht verpflichtich einen Platz im Voraus reservieren (gegen Kost) und ist es nur gültig für die Fliege die TAROM Flüge verwenden.
4.2. Beim Check-in oder bei Verwendung des Online-Check-in-Dienstes kann nur dann ein bestimmter Ort als der automatisch zugewiesene angefordert werden, wenn dieser noch verfügbar ist. Der Beförderer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Anforderungen für die Sitzplatzzuteilung zu erfüllen, kann jedoch die Zuteilung eines bestimmten Sitzplatzes nicht garantieren, selbst wenn die Reservierung für diesen Sitzplatz bestätigt wird. Auch die Nummer des gekauften Platzes ist nicht garantiert, sondern nur die ausgewählte Kategorie (Fenster, Korridor, Notausgang oder Platz mit zusätzlichem Platz für Füße)
4.3. Der Beförderer behält sich das Recht vor, die Sitzverteilung jederzeit, auch nach dem Einsteigen, aus Gründen des Betriebs, der Sicherheit oder des Schutzes oder aus Gründen höherer Gewalt zu ändern. Wenn die Vorausbuchung eines bestimmten Sitzplatzes bezahlt und der Flug storniert wurde oder der Tarif in einen geändert wurde, für den die Vorausbuchung des Sitzplatzes kostenlos ist, oder der ausgewählte Sitzplatz aus Sicherheitsgründen in eine andere Sitzplatzkategorie verlegt wurde. oder betriebsbereit erstattet der Beförderer die Kosten für die Kategorie der bezahlten Sitzplätze. Der Beförderer erstattet den für die Sitzplatzreservierung gezahlten Betrag nicht im Voraus, wenn der Passagier die Reise von sich aus ändert oder storniert, wenn der Passagier freiwillig durch Zahlung einer Sondergebühr am Flughafen oder unfreiwillig in der „Business“ -Kabine befördert wurde oder wenn der Passagier falsche Angaben gemacht hat auf seine Fähigkeit, einen Platz am Notausgang zu nutzen.
- Bestätigung von Buchungen a) Der Transporteur wird dem Fluggast mitteilen, ob eine Bestätigung der Reservierung für einen Fortsetzungs- oder Rückflug notwendig ist und unter welchen Bedingungen diese Bestätigung (Frist, Bestätigungsmöglichkeit) gemacht werden kann. Verlangt der Transporteur eine Bestätigung der Reservierung seitens des Fluggasts und dieser es nicht macht, so ist der Transporteur berechtigt die unbestätigte Reservierung zu annullieren.
Benachrichtigt der Fluggast den Transporteur über seine Intention an den bestimmten Flug, wenn es noch freie Plätze gibt, doch teilzunehmen, so wird der Transporteur die Reservierungen wieder gültig machen und die Reise des Fluggastes versichern. Gibt es keine freien Plätze für den bestimmten Flug mehr, so wird der Transporteur sich angemessen bemühen, um den Fluggast bis zum Stopover- oder Zielpunkt zu transportieren. b) Der Fluggast ist verpflichtet zu überprüfen, ob der für seine Reise verantwortlichen Transporteur die Bestätigung der Reservierung verlangt. Wenn ja, so wird der Fluggast die Reservierung für den Transporteur dessen Kode gegenüber dem auf dem Flugschein angegebenen Flug eingetragen ist, bestätigen.
- Aufhebung der Reservierungen seitens des Transporteurs Nimmt der Fluggast einen für ihn gebuchten Transportplatz auf einem Flug nicht in Anspruch, ohne den Transporteur vorab darüber zu unterrichten, so ist dieser berechtigt, alle für den betroffenen Fluggast für die Fortsetzungs- und Rückflüge getätigte Reservierungen zu streichen. Doch, wenn der Fluggast vorher seine Reiseintention äußert, wird der Transporteur die Reservierungen für die Fortsetzungsflüge nicht annullieren.
Conditions applicable to the additional services offered by TAROM I. Conditions for the „Time to Think“ service With “Time to Think” (TTT), you can select a flight option by locking the fare for 48 hours from the time of booking. Be sure to read the conditions.
- Application
1.1. During an online booking, „Time to Think“ (TTT) can be purchased for the selected flight and the booking is keep for 48 hours from the time of booking.
1.2. During the “Time to Think” (TTT) period, the fare at the time of booking will be reserved, including the fare conditions.
1.3. The “Time to Think” (TTT) fare is charged before the ticket is issued and is collected in addition to the ticket price.
1.4. After purchasing the “Time to Think” (TTT) service, the booking confirmation with the time by which payment can be made will be sent to the e-mail address that was provided in the contact information in the online booking flow. The booking is “on hold” and to confirm your booking, follow the link in the email and make your payment online.
1.5 Once the “Time to Think” (TTT) period has expired and the ticket has not been paid for within this time, the booking will be automatically cancelled.
1.6. The child discount does not apply to the “Time to Think” (TTT) fare, also infants (children under two years old) are exempt from paying this option.
1.7. “Time to Think” (TTT) is only available on flights marketed and operated by TAROM.
2.Refunds
2.1 Time to Think (TTT) option is non-refundable. An option is strictly personal and non-transferable.
II. Conditions for the „ONBOARD MENU“ service On all its scheduled flights, TAROM offers the option of ordering in advance your preferred menu from a varied selection.
- Application
1.1. Passengers with a Business cabin ticket benefit from a special catering service included and a selection of premium beverages and can select their preferred menu in advance.
1.2. Passengers with Economy class tickets have the possibility to order and select in advance their preferred menu, for a fee.
1.3. By selecting a menu, you declare that all information provided by you is correct and that the reservation is made for you or for another person on whose behalf you are entitled to act and who also meets the requirements.
1.4. The desired option can be selected both during the booking process and after the booking has been completed, either via MMB – My Booking or via the Call Center or via another TAROM agency or travel agency, no later than 24 hours before the departure time of the booked flight.
1.5. Hot meals are available on flights of more than 70 minutes, operated by any type of aircraft, except ATR.
1.6. A list of ingredients for each menu is provided with the utmost care. However, TAROM is not responsible for any consequences resulting from intolerance or allergies to any food ingredient.
1.7. The photographs shown are for illustrative purposes only, the appearance of the food may differ from that in the picture.
1.87. TAROM reserves the right to make changes depending on the type of aircraft or other factors.
1.9. The child discount does not apply to “Onboard Menu” service.
1.10. Menus are only available on flights operated by TAROM.
- Refund
2.1. The purchase of “Onboard Menu” service is non-refundable.
If you voluntarily change your flight date or route, you will be able to select the same menu you previously purchased without paying extra, if the same menu is available.
If you wish to pre-order a menu other than the one previously purchased and the price is higher, the fare difference will be charged, and if the new price is lower, the difference will not be refunded.
These changes cannot be processed online, you will need to contact any TAROM agency or your travel agency.
2.2. No refund will be given for a pre-ordered menu, even if you are upgraded to the Business cabin, involuntarily or voluntarily by paying the airport upgrade tax on an EMD, and the menu will be delivered on board, regardless of whether or not you also receive a free Business menu.
2.3. These services are only refundable in the following 2 situations:
2.3.1. The Company is unable to provide you with the paid menu, for technical, operational reasons, due to aircraft changes, overbooking, and involuntary rerouting on another airline or any other reasons not determined/generated by you.
2.3.2. You request a voluntary reissue of your ticket at a business class fare (where meals are free) and the reissue transaction is made more than 8 hours before the scheduled time of that flight (in which case the EMD coupon for that flight may be refunded).
III. Conditions for the „ADVANCE SEAT RESERVATION“ service You can book seats in advance (Standard or Preferred) on all flights marketed and operated by TAROM under the following conditions:
– Seat selection is subject to availability at the time of request; some seats may not be offered for selection for operational and safety reasons;
– “Advance seat reservation” is available 48 hours prior to departure, both when purchasing the ticket and afterwards, either via MMB – My Booking or via the Call Center or via another TAROM agency or travel agency.
- Application
1.1. „Advance seat reservation“ is the option to choose a seat with certain characteristic (aisle, window or middle seat, seat with extra legroom or a seat at the emergency exit), either for a fee or free of charge, depending on the fare purchased.
1.2. TAROM makes every effort to honor the advance reservation of the seat purchased, but cannot guarantee a seat with a specific number, even if your reservation is confirmed for that seat, but only guarantees for the selected characteristic (window, aisle, emergency exit or extra legroom).
1.3. TAROM reserves the right to assign or reallocate seats at any time, even after boarding the aircraft, for operational, safety or security reasons.
1.4. ‚Preferred seat‘ means a seat in Economy Class with extra legroom or at emergency exit characteristic; the seats with extra legroom characteristic does not always offer extra comfort, this characteristic may includes regular seats, which are the most requested for reservation.
1.5. „Standard seat“ means a regular seat in Economy Class, window or aisle, which can be reserved in advance, 48 hours before departure, either for a fee or free of charge, depending on the fare purchased.
1.6. The child discount does not apply to the ‚Advance Seat Reservation‘ service.
1.7. Passengers travelling with children or infants, if they do not choose seats in advance and do not check in online, will benefit, subject to availability, from a group seat allocation, which will be made before check-in formalities open at the airport.
1.8. Passengers travelling in wheelchairs or with limbs in plaster casts, unaccompanied minors, visually or hearing impaired passengers, passengers travelling with a musical instrument or with assistance dog (guide dog), or those who have purchased an additional seat for comfort, passengers travelling on stretchers or oxygen will be entitled to free seat reservation in advance, irrespective of the fare purchased, provided they inform the travel agent that they fall into the above category and it is recommended that the seat reservation be made at the same time as the ticket is issued.
1.9. When choosing an emergency exit seat, you must meet all eligibility criteria:
– Be over 18 years of age;
– Be physically and mentally fit to assist in the rapid evacuation of the aircraft in the event of an emergency;
– You must not be a disabled passenger or a passenger with reduced mobility;
– You are not pregnant;
– Do not use oxygen, either from your own breathing devices or from those provided by the company;
– Do not be overweight (with the need for a seat belt extension);
– Do not travel with animals in the cabin or with SVAN (Assistance dogs);
– Do not travel with infants or children;
– Do not be an unaccompanied minor;
– Not to have requested EXST (extra seat for comfort) or do not travel with a musical instrument;
– Be able to understand the instructions given by the crew in Romanian or English;
- Refund
2.1. The „Advance Seat Reservation“ service is non-refundable.
If you voluntarily change your flight date or route, you will be able to select the same seat characteristic (aisle, window or middle seat, seat with extra legroom or an emergency exit seat) that you previously purchased, without additional payment, if the same characteristic is available.
If you wish to book a characteristic other than the one previously purchased and the price is higher, the difference in fare will be charged, and if the new price is lower, the difference will not be refunded.
These changes cannot be processed online, you will need to contact any TAROM agency or your travel agency.
2.2. No refund will be given for a seat purchased in advance, even if you are upgraded to Business cabin, involuntarily (in case of an overbooking in Economy cabin) or voluntarily by paying the airport upgrade tax on an EMD.
2.3. No refund will be given for the seat purchased in advance if you do not meet the eligibility conditions for emergency exit seats specified above (point 1.9.), in which case the seat will be exchanged for another seat for which you are eligible.
2.4. This service is reimbursable only in the following 2 situations:
2.4.1 The Company is unable to offer you the seat with the characteristic for which you paid (aisle, window or middle seat, seat with extra legroom or an emergency exit seat) for technical, operational, safety, security, aircraft or configuration change, overbooking, involuntary re-routing to another airline or any other reason not determined/generated by you.
2.4.2. Request a voluntary reissue of the ticket at a fare for which seats are not chargeable.
Der Fluggast ist verpflichtet, sich spätestens zu dem bei der Abfertigung angegebenen Zeitpunkt zum Einsteigen am Gate einzufinden, um die Startformalitäten zeitgerecht zu erfüllen. Sofern der Fluggast nicht rechtzeitig zum Einsteigen oder am Gate erscheint, oder wenn er die unter Punkt 14 dieser Allgemeinen Bedingungen angegebenen Dokumente nicht hat und demzufolge nicht fliegen kann, ist der Transporteur berechtigt, seine Reservierung zu streichen und wird der Start nicht verspäten. Der Transporteur übernimmt keine Verantwortung für die Schäden und Aufwendungen der Fluggäste, die aus allein von diesen zu vertretenden Verletzungen dieser Bestimmungen entstehen.
- Das Recht den Transport abzulehnen
Der Transporteur wird den Transport des Fluggasts und seinem Gepäck ablehnen, wenn seiner Meinung nach eine der folgenden Situationen erschien oder erscheinen könnte: a) diese Maßnahme ist notwendig aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Vorschriften eines Staates notwendig ist, von dem aus abgeflogen wird oder der angeflogen oder überflogen wird; oder b) Der Transport des Fluggastes oder seinem Gepäck die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste undes Flugteams beeinträchtigen kann; oder c) das Verhalten, das Alter oder die geistige oder körperliche Verfassung eine spezielle Assistenz seitens des Transporteurs verlangt, die er nicht zur Verfügung setzen kann, oder derart ist, dass er anderer Fluggäste das Unwohlsein verursacht oder die Unzufriedenheit dieser erweckt, bzw. dass er sich selber, die anderen Fluggäste oder Güter am Bord einer Gefahr aussetzen; oder d) diese Maßnahme ist notwendig, weil der Fluggast die Vorschriften des Transporteurs nicht achtet oder die Vornahme einer Sicherheitsprüfung seitens des Transporteurs oder der Flughafen- oder Regierungsbehörden verweigert ; oder e) der Fluggast hat den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt; oder f) der Fluggast ist nicht im Besitz gültiger Reisedokumente, Transitvisa oder für das Einreisen in ein bestimmtes Land notwendiges Visum, hat seine Reisedokumente während des Fluges vernichtet oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen; oder g) Der vom Fluggast vorgelegte Flugschein:
auf illegalem Weg erworben oder von einer anderen Person als den ausstellende Transporteur oder seinen Agenten eingekauft wurde; als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist; enthält einen Flugcoupon, der entweder von einer anderen Person als der Transporteur oder seine autorisierten Agenten geändert wurde, oder beschädigt ist; h) Der Fluggast hat die Vorschriften des Absatzes 4 Art. 3 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen bezüglich die Verwendungsreihenfolge der Flugcoupons nicht geachtet;
i) die Person, die den Flugschein vorzeigt, kann die Identität mit der als Fluggast im Flugschein eingetragenen Person nicht nachweisen. In denen unter den Buchstaben f), g), h) und i) oben angegebenen Fällen behält sich der Transporteur das Recht vor, die Flugscheine zu behalten.
- Spezielle Assistenz
Der Transport von unbegleiteten Kindern, von kranken und behinderten Personen, schwangeren Frauen, oder anderen, die besondere Betreuung benötigen, kann nur mit der vorherigen Zustimmung des Transporteurs stattfinden. Solche Fluggäste werden von dem Transport auf Grund ihres Betreuungsbedarfs nicht ausgeschlossen.
1.Als Gepäck nicht anzunehmende Gegenstände
A. In dem Gepäck des Fluggastes dürfen nicht enthalten sein: a) Gegenstände, die nicht Gepäck darstellt, gemäß Artikel 1 der vorliegenden Allgemeine Bedingungen b) Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeugs zu gefährden, so wie sie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder bei den Flugschein ausstellenden Reisebüros erhältlich sind (auf Verlangen wird der Transporteur nähere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen).; c) Gegenstände, deren Transport nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist; d) Gegenstände, die der Meinung des Transporteurs nach für den Lufttransport wegen ihrer Masse, Gewicht, Art oder Verpackung ungeeignet sind; e) lebendige Tiere, mit Ausnahme der, die im Anschnitt Nr. 10 dieses Artikels angegebenen Vorschriften erfüllen,
B. Die Waffen, Munitionen und die weißen Waffen können als erklärtes Gepäck transportiert werden, mit der Bedingung, den Transporteur im Voraus, im Moment der Flugplatzreservierung, darüber zu informieren und er diesen Transport genehmigt. Der Transport von Munition wird laut den Vorschriften von ICAO und IATA bezüglich des Transportes von gefährlichen Gegenständen und den Bestimmungen des Abschnitts 1.A.b) stattfinden.
C. Der Passagier wird in seinem Gepäck keine zerbrechliche oder leicht verderbliche Objekte, andere Objekte mit speziellen Wert wie Geld, Schmuck, Computers, elektrische Geräte, Medikamente, Silberbesteck, Edelmetalle, Wertpapiere, Garantien oder andere Werte, Geschäftspapiere und andere persönliche Dokumente tragen.
D. Wenn trotz ihrem Verbot werden die oben genannten Artikel in dem Gepäck beinhaltet werden, dann haftet der Luftfrachtführer für deren Verlust oder Beschädigung dieser nicht. Ausnahme macht die in seinem ordentlichen im Art. 16 definierten Verantwortungsregime angegeben Verantwortung.
- Recht auf Transportverweigerung
Der Transporteur kann die Beförderung eines jeden unter Artikel 1 genannten Gegenstandes als Gepäck ablehnen; wird das Vorhandensein dieser Gegenstände im Verlauf des Transports festgestellt, so kann der Transporteur deren Weitertransport ablehnen.
- Untersuchungsrecht
Aus Sicherheitsgründen kann der Transporteur verlangen, dass der Fluggast einer Durchsuchung oder Durchleuchtung seiner Person und seines Gepäcks sowie dem Röntgen seines Gepäcks zustimmt. Der Transporteur kann das Gepäck auch in der Anwesenheit des Fluggasts kontrollieren, wenn dieser nicht vor Ort ist, um sein Einverständnis zu äußern. Die Kontrolle bezweckt zu bestimmen, ob eine Person auf sich oder in ihrem Gepäck Gegenstände wie im Abschnitt 1 A angegeben, bzw. Waffen und Munition hat, ohne die Bestimmungen des Abschnitts 1.B dieses Artikels geachtet zu haben. Willigt der Fuggast eine Untersuchung seiner Person oder seines Gepäcks auf das Vorhandensein nach Absatz 1A. unzulässiger bzw. nicht angezeigter Gegenstände nicht ein, so kann der Transporteur den Transport des Fluggastes und seines Gepäcks ablehnen. Wenn während der Untersuchung der Fluggast oder sein Gepäck beschädigt wird, haftet der Transporteur nicht. Ausnahme machen die Fälle des bösen Absichts und die grobe Fahrlässigkeit..
- Aufgegebenes Gepäck
a) Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nimmt der Transporteur es in seine Obhut und erwähnt das auf den Flugschein, was die Ausstellung des Gepäckscheins darstellt. Stellt der Transporteur zusätzlich zum Gepäckschein eine Gepäckmarke aus, so dient diese lediglich der Feststellung der Identität des Gepäcks. b) Der Transporteur kann den Transport des Gepäcks auch verweigern, wenn es nicht entsprechend in Koffer oder ähnlich verpackt ist und damit die Voraussetzungen für einen guten Transport und für ein gutes Ankommen unter den Bedingungen normaler Handhabung nicht erfüllt sind.
c) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug wie sein Inhaber transportiert, es sei denn, der Transporteur aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen entscheidet, es mit einem anderen Flugzeug zu transportieren. Wird das aufgegebene Gepäck mit einem anderen Flugzeug transportiert, so wird er das Gepäck dem Inhaber am Aufenthaltsort ausliefern, soweit nicht die Anwesenheit des Inhabers bei der Zollbeschau erforderlich ist.
- Freigepäck
Die Fluggäste können in bestimmtem Umfang Gepäckstücke als Freigepäck laut den Bestimmungen und unter den Bedingungen und Begrenzungen, die in diesen Allgemeinen Bedingungen angegeben sind, mitführen. Je nach Reiseroute wird der Umfang der freien Gepäckstücke nach Gewicht oder Stückzahl kalkuliert. Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den Flugscheinplanbroschüren des Transporteurs oder von den autorisierten Agenten des Transporteurs. Wenn zwei oder mehrere Personen zusammen mit demselben Flug und auf derselben Route reisen, dann müssen sie zusammen an der Untersuchung kommen und werden das Recht haben kostenlos ein bestimmtes Gewicht zu transportieren.
- Übergepäck
Der Transport von Gepäckstücken über die Freigepäckgrenze hinaus ist zuschlagpflichtig. Die hierfür geltenden Tarife sind am Büro des Transporteurs oder bei seinen autorisierten Agenten erhältlich.
-
Die Erklärung eines höheren Wertes a) Die Fluggäste können, bei der Abgabe des Gepäcks, einen höheren als der von den gültigen Bestimmungen bestimmten Wert erklären. In diesem Fall wird der Transporteur einen „ad valorem“ Tarif gemäß seinen Vorschriften verlangen. Dieser Tarif wird am Startort für die ganze Transportdienstleistung bis zum Zielort bezahlt. b) Der Transporteur wird eine solche Werterklärung des abgegebenen Gepäcks nicht akzeptieren, wenn ein Teil der Transportstrecke von einem Partnertransporteur durchgeführt wird, der so eine Erleichterung nicht anbietet.
-
Nicht aufgegebenes Gepäck
a) Das Gepäck, der Fluggast in der Flugzeugkabine trägt, muss in dem Frontstuhl vor dem Fluggast oder im Gepäckraum passen werden. Das nicht aufgegebene Gepäck muss alle Vorschriften des Transporteurs beachten. Wenn das Gepäck wie beschrieben nicht transportiert werden kann, weil es das vorgeschriebene Gewicht überschreitet oder weil man schätzt, dass es egal aus welchen Gründen unsicher ist, wird dieses als aufgegebenes Gepäck transportiert. Das Gepäck kann jederzeit vor dem Start des Flugzeugs angemeldet und aufgegeben werden.
b) Gegenstände, die für laut dem Transporteur für den Transport im Frachtraum nicht geeignet sind (Musikinstrumente, und ähnliche Gegenstände), werden zum Transport in der Kabine nur mit der vorherigen Zustimmung des Transporteurs angenommen. Für diese Sonderleistung kann man einen Zuschlag in Rechnung stellen.
- Übernahme und Rückgabe des aufgegebenen Gepäcks
a) Der Fluggast wird sein Gepäck entgegennehmen, sobald es ihm am Ziel- oder am Stopoverort zur Abholung bereitgestellt wird. Übernimmt der Fluggast sein Gepäck nicht zeitgerecht, kann der Transporteur Lagergebühren in Rechnung stellen. Verlangt der Fluggast sein Gepäck innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Bereitstellung zum Abholen nicht, kann der Transporteur es so behandeln, wie er für angebracht meint, ohne jede Verpflichtung gegen den Fluggast zu haben. b) Der Transporteur wird die aufgegebene Gepäckstücke nur der Person geben, die den Gepäckschein und die Gepäckmarke vorzeigt. Der Transporteur ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Person die den Gepäckschein und die Gepäckmarke vorzeigt auch das Recht hat, die Gepäckstücke zu bekommen. Der Transporteur trägt keine Verantwortung für den Verlust, die Schaden oder die Kosten, die wegen dieser Nichtprüfung entstehen könnten. Die Gepäckstücke werden an dem auf der Gepäckmarke angegebenen Zielort zurückgegeben. c) Kann die das Gepäck entgegennehmende Person den Gepäckschein nicht vorweisen oder das Gepäck durch den Identifizierungsteil der Gepäckmarke, falls eine solche ausgestellt wurde, nicht identifizieren, so liefern wir das Gepäck nur unter der Bedingung aus, dass das Recht auf Herausgabe zu unserer Zufriedenheit glaubhaft gemacht wird, und nur wenn diese Person das Decken aller Verluste, Schaden oder Kosten, die daraus resultieren könnten, ausreichend garantiert. d) Die Abnahme des Gepäcks von der Person, der Gepäckidentifizierung zeigt, stellt die Annahme, dass das Gepäck in gutem Zustand und laut dem Transportvertrag zurückgegeben worden sind.
- Haustiere a) Der Transport von Hunden, Katzen, Vögeln und anderen Haustieren unterliegt unserer Zustimmung und den nachfolgenden Bedingungen: Die Tiere müssen ordnungsgemäß in Versandkäfigen eingeschlossen und mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einreiseerlaubnissen und anderen von den Ländern geforderten Einreise- oder Transitpapieren versehen sein. Dieser Transport kann einigen zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die Ihnen auf Verlangen zur Verfügung gesetzt werden können. b) Wird das Tier als Gepäck für Transport angenommen, so wird es zusammen mit seiner Verpackung und seinem Essen nicht als Freigepäck gelten, sondern als Übergepäck betrachtet und entsprechend in Rechnung gestellt. c) Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde sowie deren Versandkäfige nebst mitgeführtem Hundefutter werden zuschlagfrei und außerhalb der Freigepäckgrenze transportiert, gemäß den Vorschriften des Transporteurs. d) Der Transporteur übernimmt keine Verantwortung und haften nicht dafür, dass für das Tier die notwendigen Einreise-, Ausreise-, Gesundheits- und sonstige Papiere vorhanden sind, und ihm die Einreise in die oder die Durchreise durch die jeweiligen Staaten gestattet wird. Der Transporteur haftet nicht für das Verletzen, den Verlust, die Verspätung, die Erkrankung oder den Tod des Tiers, wenn seine Ein- oder Durchreise von einem Staat verweigert war, es sei denn, der Transporteur hat den Schaden aus grober Fahrlässigkeit verursacht. Die Person, die das Tier mittransportiert wird alle dem Transporteur aufgezwungenen Kosten, Verluste und Verpflichtungen übernehmen.
- Zeitpläne
Der Beförderer bemüht sich, den Passagier und sein Gepäck innerhalb einer angemessenen Frist zu befördern. Die Zeiten auf die Flugkarten, in die Stundenpläne und andere Dokumente sind nicht garantiert.
Der Beförderer kann ohne vorherige Ankündigung andere Beförderer ersetzen oder andere als die bereitgestellten Flugzeuge verwenden.
Bei Bedarf kann auch eine auf die Flugkarte angegebene Staffel geändert oder gelöscht werden.
Die Fahrpläne können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Der Beförderer ist nicht verantwortlich für die Fehler oder Auslassungen in die Stundenpläne oder in andere Veröffentlichungen die Stundenpläne enthalten.
Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für Flüge auf der Verbindung.
- Verspätungen, Annullierung von Flügen, Nichtbeförderung
Im Falle der Verweigerung des Einsteigens, der Annullierung oder der Verspätung des Fluges kann der Fluggast die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Entschädigung und Unterstützung der Fluggäste bei Nichtbeförderung und Annullierung oder verspäteten Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
- Allgemeines wenn wegen des Transporteurs oder auf Verlangen des Fuggasts kann der Transport nicht mehr gemäß des Luftfrachtvertrags stattfinden, wird der Gegenwert des Flugscheins oder des nicht verwendeten Flugscheinteils gemäß den Bestimmungen dieses Artikels und den Tarifbestimmungen des Transporteurs rückerstattet.
a) Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Erstattung entweder an den im Flugschein mit Namen benannten Fluggast oder an die Person, die den Flugschein bezahlt hat, sofern zu unserer Zufriedenheit nachgewiesen wird, dass für den Flugschein eine Zahlung geleistet wurde.
b) Ist die den Flugschein bezahlende Person eine andere als die im Flugschein als Fluggast benannte und enthält der Flugschein einen entsprechenden Erstattungsbeschränkungsvermerk, so findet eine Erstattung nur an die den Flugschein bezahlende Person oder nach deren Anweisung statt.
c) Außer im Falle des Verlustes oder Stehlens des Flugscheins erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage des Fluggastcoupons und Rückgabe aller unbenutzten Flugcoupons.
d) Die an eine den Fluggastcoupon und alle unbenutzten Flugcoupons vorlegende Person, die sich nach Buchstabe a) oder b) als Erstattungsberechtigter ausgibt, ausgezahlte Erstattung gilt als Erstattung an den Erstattungsberechtigten und befreit den Transporteur von Verantwortungen und Schadenersatzzahlungen.
- Unfreiwillige Erstattung Wenn der Transporteur einen Flug streicht, einen Flug nicht entsprechend dem Flugplan durchführt, einen auf dem Flugschein angegebenen Bestimmungsort oder einen Zwischenlandepunkt nicht anfliegen, oder wenn der Fluggast durch sein Verschulden einen gebuchten Anschlussflug nicht erreicht, so entspricht der Erstattungsbetrag:
a) wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem gezahlten Flugpreis,
b) wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, wird die Rückerstattung die größte Summe aus den folgenden sein:
(I) der anwendbare Tarif für den nicht durchgeführten Flug, kalkuliert von dem Ort der Unterbrechung der Reise bis zum Zielort oder zum nächsten Stopp (ohne Discounts und Schadenersatz)
(II) der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogenen Strecken anwendbaren Flugpreis
- Freiwillige Rückerstattung Verlangt der Fluggast eine Erstattung aus anderen als den unter Absatz 2 dieses Artikels genannten Gründen, so entspricht der Erstattungsbetrag,
a) wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, dem gezahlten Flugpreis abzüglich anwendbarer Gebühren und die Kosten für die Annullierung eines Teils des Flugscheins,
b) wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Gebühren und die Kosten für die Annullierung eines Teils des Flugscheins.
- Erstattung eines in Verlust geratenen oder gestohlenen Flugscheins Geht ein Flugschein oder ein Teil desselben verloren oder ist er gestohlen, so erfolgt die Erstattung schnellst möglich, nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer, gegen einen uns zufrieden stellenden Nachweis des Verlustes und Zahlung der anwendbaren Gebühr, vorausgesetzt, dass:
a) der verlorene Gutschein oder Flugcoupon nicht bereits zum Transport oder Erstattung eingelöst oder ohne erneute Zahlung des Flugpreises ersetzt worden ist; und dass
b) die den Erstattungsbetrag erhaltende Person sich in der vom Transporteur vorgeschriebenen Form verpflichtet, ihm den erstatteten Betrag zurückzuzahlen für den Fall, dass der verlorene Flugschein oder Flugcoupon von einer anderen Person zum Transport oder Erstattung vorgelegt und eingelöst wird.
- Ablehnung von Erstattungen a) Der Transporteur kann die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür später als sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt wird.
b) Der Transporteur behält sich das Recht vor, die Erstattung für einen Flugschein abzulehnen, welchen der Fluggast den Behörden eines Landes vorgelegt hat, wenn er nicht nachweisen kann, dass er Aufenthaltserlaubnis für das Land hat, oder dass er das Land mit einem anderen Transporteur oder Transportmittel verlassen wird.
-
Währung Alle Erstattungen unterliegen den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des Landes, in welchem der Flugschein ursprünglich gekauft wurde, und ferner des Landes, in welchem die Erstattung vorgenommen werden soll. Die Erstattung in derselben Währung vorzunehmen, in welcher der Flugpreis bezahlt wurde, oder in einer anderen Währung, gemäß den Bestimmungen des Transporteurs. .
-
Erstatter a) Die freiwilligen Erstattungen werden nur von dem Transporteur oder seinem autorisierten Agenten gewährt, der den Flugschein ursprünglich ausgestellt hat. b) Die unfreiwilligen Erstattungen werden nur von dem Transporteur gewährt, der den Flugschein ursprünglich ausgestellt hat.
a) Wenn, der Meinung des Transporteurs nach, der Verhalten des Fluggasts an Bord derart ist, dass von ihm eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass er die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigt oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leistet, einschließlich aber nicht die Maske zu tragen für die ganze Dauer der Reise im aktuellen Kontext der Covid-19 Pandemie, aber nicht ausschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass er anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügt, so behält er sich das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen. Den Passagieren können den Weitertransport verweigert und wegen ihres Verhaltens an Bord Strafanzeige erstattet.
b) Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord, z. B. Mobiltelefonen, Laptops, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Funkgeräte, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, kann von Transporteur aus Sicherheitsgründen verboten oder beschränkt sein. Die Benutzung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist gestattet. Fluggästen, die die oben genannten Regeln nicht einhalten, wird ausnahmslos das Einsteigen verweigert oder den Behörden übergeben.
a) Normalerweise führt der Transporteur ländliche Transporte zwischen Flughäfen und Städten nicht durch. Wenn er für seine Passagiere auch solche Transporte durchführt, so werden diese Allgemeinen Bedingungen auch für die ländlichen Transporte gültig sein. Der ländliche Transport wird zu den dafür bestimmten Tarife durchgeführt.
b) Werden zugunsten der Fluggäste andere Leistungen als Flugleistungen mit Dritten vereinbart oder werden Transportdokumente oder Vouchers für andere Transportleistungen als Flugleistungen ausgestellt, z.B. Hotelreservierungen und Autovermietungen, so handelt der Transporteur nur als Agent des Fluggastes. In diesen Fällen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
-
Allgemeines Die Fluggäste sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Der Transporteur haftet nicht für die Folgen, die der Fluggästen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.
-
Reisedokumente Der Fluggast ist verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und dem Transporteur die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Der Transporteur behält sich das Recht vor, den Fluggast von der Beförderung auszuschließen, wenn seine Reisedokumente unvollständig sind. Der Transporteur haftet nicht für das Nichtbeachten seitens des Fluggasts der Bestimmungen aus den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
-
Einreiseverbot Wird dem Fluggast die Einreise in ein Land verweigert, so ist er zur Zahlung der Transportgegenwertes verpflichtet, wenn der Transporteur ihn zum Startort zurückbringen muss. Dafür darf der Transporteur jede Summe verwenden, die ihm bezahlt worden ist und die für die bestellten Dienste nicht verwendet wurde, oder jede dem Fluggast gehörende in beim Transporteur befindliche Summe. Der Gegenwert des Flugscheins für den Transport des Fluggasts bis zum Ort wo seine Einreise verweigert war, wird ihm von Transporteur nicht rückerstattet.
-
Haftung des Fluggastes für Strafen, Verhaftungskosten und sonstige Aufwende Falls man dem Transporteur verlangen wird, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil der Fluggast die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt hat oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so ist der Fluggast verpflichtet, dem Transporteur auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Auf Verlangen des Transporteurs wird der Fluggast ihm alle bezahlten oder eingereichten Summen sowie alle anderen Aufwende rückerstatten. Dafür darf der Transporteur jede Summe verwenden, die ihm von dem betreffenden Fluggast bezahlt worden ist und die für die bestellten Dienste nicht verwendet wurde, oder jede dem Fluggast gehörende in beim Transporteur befindliche Summe.
-
Zolluntersuchung Auf Verlangen hat der Fluggast der Durchsicht seines aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll- und Regierungsbeamte beizuwohnen. Der Transporteur haftet nicht für den dem Fluggast während der Untersuchung oder infolge Nichtbeachtens dieser Bestimmung entstehenden Schaden.
-
Sicherheitsüberprüfung Die Fluggäste sind verpflichtet, sich den durch die Regierungsbehörden, die Flughafengesellschaften oder durch den Transporteur vorgenommenen Sicherheitsuntersuchungen zu unterziehen.
-
Gesetzliche Vorschriften Der Transporteur haften nicht wenn der Transport eines Fluggastes ablehnt, auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, die die Ablehnung begründen.
Der von mehreren Transporteuren geleistete Transport auf Grund eines einzelnen Flugscheins oder komplementären Flugscheinen, stellt eine einzelne Operation gemäß der Konvention dar. Jeder Transporteur haftet für den Transport innerhalb eigener Flüge.
- Allgemeines Gemäß diesen Allgemeine Bedingungen liegt der Transport unter den Regeln und Begrenzungen bezüglich der Haftung, die in der Konvention festgestellt worden sind, wenn die durch Konvention bestimmten Regeln und Begrenzungen für den inneren Transport nicht anwendbar sind. Die Haftung des Transporteurs im Falle eines Unfalls wird von der EU Verordnung Nr. 2027/1997 bestimmt.
Der innere Transport ist von diesen Allgemeinen Bedingungen bestimmt und unterliegt den in Rumänien gültigen Normen und Regeln und den rumänischen Gesetzen. Wenn die folgenden Angaben den Allgemeinen Bedingungen nicht entgegengesetzt sind:
a) Haftet der Transporteur für keine schaden, die aus dem Nichtbeachten von Gesetzen, Regelungen, Befehle, Verlangen oder Anforderung jedes Regierungsorgans.
b) Ist der Transporteur für keine Schäden schuldig, die aus dem Nichtbeachten von Gesetzen, Regelungen, Befehle, Verlangen oder Anforderung jedes Regierungsorgans seitens des Fluggastes entstehen.
c) Die Verantwortung des Transporteurs beschränkt sich nur auf die Schäden, die auf seinen eigenen Flugdiensten oder Flugsegmenten, markiert als solche auf den Flugscheinen, eintreten. Soweit wir Flugscheine für die Beförderung von Flugdiensten anderer Luftfrachtführer ausstellen oder Gepäck zur Beförderung auf Flugdiensten eines anderen Luftfrachtführers annehmen, handeln wir lediglich als Agent für diesen anderen Luftfrachtführer. In Zusammenhang mit den aufgegebenen Gepäckstücken, hat der Fluggast das Recht gegen den ausstellenden Transporteur oder gegen jeden anderen Transporteur, der den Flug während dem die Schaden entstanden sind, durchgeführt hat, zu agieren. Der Transporteur haftet nicht für die Schaden an den nicht aufgegebenen Gepäckstücken, mit der Ausnahme der Situationen in denen die Schäden aus der groben Fahrlässigkeit des Transporteurs entstanden sind.
d) Die Verantwortung des Transporteurs beschränkt sich auf das Zahlen einer Summe, die die ausreichend bewiesenen Schäden ausgleicht. Der Transporteur ist keinesfalls für die indirekten, nebenbei auffallenden oder später bemerkten Schäden verantwortlich
e) Laut dem Gesetz, haftet der Transporteur für keine Schäden, die wegen der Fahrlässigkeit des Fluggasts, der zum Teil zum Entstehen der Schäden beigetragen hat, entstanden ist. Keine hier erwähnten Bemerkungen, werden die Rechte des Transporteurs mit Bezug auf die Anforderungen einer Person beeinträchtigen, dessen schlechte Wille Schaden eines Fluggasts oder seines Gepäcks verursacht hat.
f) Ausschluss und Beschränkungen unserer Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Bediensteten, Vertreter sowie jeder Person, deren Fluggerät von uns benutzt wird, einschließlich deren Bediensteten und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der etwa von uns und den genannten Personen als Schadenersatz zu leisten ist, darf die für uns geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
g) Wenn nichts anderes angegeben wird, werden keine Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zum Verzicht auf einer Begrenzung oder Ausschließung der Transporteurverantwortung gemäß den Bestimmungen der Konvention oder des verwendbaren Gesetzes führen.
h) Ungeachtet von den Bestimmungen vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, wenn der Transport mit Verkehrsmittel auf den Strassen innerhalb Rumäniens auf Grund eines Flugscheins erfolgt, dann wird die Haftung für den Tod oder für die Behinderung eines Fluggastes nur an höchstens USD 20.000 / Fluggast und USD 400/Fluggast für Beschädigungen an den Gepäcke begrenzt.
- Schadenersatz bei Tod und Körperverletzung 2.1 Folgende Bestimmungen werden nur für ausländische Transporte angewandt:
a) Im Falle eines Unfalls während des internationalen Transports, wird die Haftung des Transporteurs, gemäß §22(1) aus der Konvention, nicht für die Tode oder Körperverletzung der Personen, gemäß §17 aus der Konvention getragen. Der Transporteur ist für solche Beschädigungen nicht haftbar, wenn:
– Tod, Verletzung oder eine sonstige körperliche Verletzung des Fluggastes aus seiner physischen oder geistigen Krankheit (sowie: Schwanger, Personen mit klaren Behinderungen oder mit erklärten physischen oder geistigen Behinderungen, Personen, die über eine Verschlimmerung des Gesundheitsstandes ab dem Anfang des Flugs sich beklagen usw.) resultierte;
– die Beschädigung resultiert als illegale Tätigkeit, Fahrlässigkeit oder Auslassung seitens des Fluggastes;
– der Transporteur hat alle Maßnahmen für die Vermeidung der Beschädigung ergreifen, gemäß § 20 aus der Konvention.
b) Bezüglich jedes Anspruchs als Folge des Todes oder der Körperverletzung einer Person, gemäß §17 der Konvention, muss der Transporteur sich für die Verteidigung auf § 20 aus der Konvention sich unterstützen, bezüglich des Teils des Anspruchs der 100.000 (ein hunderttausend) DST per Fluggast nicht überschreitet.
c) Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, als Folge eines Umfalls während eines internationalen Flugs, der auch Zeitperioden umfasst, wo der Fluggast an Bord war, aber auch die Zeitperioden in der er an Bord stieg oder das Flugzeug verlaste, so wie diese Zeitperioden in der Konvention definiert sind, so hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, wenn die Person das sich wünscht, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse proportional mit den erlittenen Schaden zu decken. Im Todesfall beträgt die Vorschusszahlung nicht weniger als 15.000 DST per Fluggast. Jene solche Vorschusszahlung stellt nicht die Anerkennung der Verantwortung dar und kann aus jeder nachträglich vom Transporteur bezahlter Summe aufgrund seiner Haftung für den Flug abgebucht werden. In jedem Fall müssen diese Vorschusszahlungen dem Transporteur zurückbezahlt, wenn man beweist, dass der Tod oder Verletzung der Person aus seiner Schuld erfolgte oder wegen anderer illegalen Aktion oder Auslassung derjenigen, die gestorben oder verletzt waren, oder wenn es bewiesen wird, dass die Person, die die Vorschusszahlung bekommen hat, durch Fahrlässigkeit oder jedes anderen Schuld oder Auslassung zum Tod oder zur Verletzung beigetragen hat, bzw. wenn die Person, die die Vorschusszahlung bekommen hat, gar nicht die schadenersatzberechtigte Person war.
2.2 Folgende Bestimmungen sind nur für inländische Beförderungen angewandt:
Im Falle eines Unfalls während eines inländischen Transport, wird die Haftung des Luftfrachtführers für Todesfälle und Verletzungen an 10.000 (zehntausend) oder 20.000 (zwanzigtausend) USD in allen Situationen begrenzt.
2.3 Folgenden Bestimmungen sind sowohl für den in- als auch für den ausländischen Transport angewandt und ergänzen die Bestimmungen der Art. 2.1. und 2.2. von oben:
a) Mit der Ausnahme der Situationen in denen die Allgemeinen Bedingungen etwas Anderes bestimmen, behält der Transporteur alle aus der Konvention oder aus jeden anderen gültigen Gesetzen oder Regelungen resultierenden Verteidigungsrechte vor, um sich gegen solche Ansprüche zu verteidigen. Der Transporteur behält sich alle Berufungsrechte vor und alle Rechte die Garantie der Dritten zu verlangen, einschließlich aber nicht nur die Rechte bezüglich des Beitrags und des Schadenersatzes.
b) Der Transporteur wird den Fluggast nur die Ansprüche erstatten, die Gegenstand einer Erstattung darstellen und die Geldsumme, die von den Versicherungen nicht schon erstattet worden sind.
c) Der Transporteur haftet nicht für Krankheiten, Verletzung oder jene Behinderung, einschl. Tod, oder für die Verschlimmerung der gesundheitlichen Lage eines Fluggasts, dessen Alter und physische und geistige Lage ein Risiko darstellen oder die betreffende Person während des Transports in Gefahr bringen könnten.
- Haftung für Reisegepäck a)Der Träger ist nicht verantwortlich für die Schaden jener Objekte die verboten in den eingetragenen Gepäck sind, als auch für die zerbrechlichen Artikel, Objekte die ein spezielles Wert haben, wie z.B. Geld, Schmuck, Computers, elektronische Geräte, Silberbesteck, Edelmetalle, Wertpapiere, Garantien oder andere Werte, Schlüssel, Geschäftsdokumente, Reisepasse, andere Dokumente oder Abtastungen die nicht in den eingetragenen Gepäck gehören, mit oder ohne Bekanntmachung des Trägers.
b) Außer im Falle einer Handlung oder Unterlassung des Luftfrachtführers, die eine Verletzung oder Fahrlässigkeit zur Folge haben soll und sich dessen bewusst ist, dass ein solcher Schaden wahrscheinlich ist, haftet der Luftfrachtführer für Schäden am aufgegebenen Gepäck in Höhe von 20 (zwanzig) EUR pro Kg laut Reiseunterlagen. Bei Vorlage zusätzlicher Unterlagen (Quittungen, Kaufbelege für Gepäckstücke) kann eine Entschädigung von höchstens 1000 DST * / Passagier gezahlt werden, es sei denn, der Passagier hat im Voraus einen höheren Wert angegeben und alle entsprechenden zusätzlichen Steuern gemäß den Tarifen des Beförderers von ihm bezahlt worden sind. In diesem Fall ist die Haftung des Beförderers für Schäden, die am registrierten Gepäck verursacht wurden, auf den angegebenen Wert begrenzt.
- Ab dem 28.12.2024 wird der in Punkt 3.b) angegebene Betrag zu 1519DST . c) Der Transporteur haftet nicht für Fluggastverletzungen oder für Schäden an ihren Gepäckstücken, die durch Gegenstände in ihrem Gepäck verursacht werden. Jeder Fluggast, dessen Gegenstände die Verletzung eines anderen Fahrgastes oder eines Eigentumsgegenstandes diesem verursachen, wird dem Transporteur alle Verluste und Kosten jeder Art, die daraus resultieren, gemäß dem rumänischen Gesetz zahlen.
d) Im Falle einer partiellen (aber nicht vollständigen) Lieferung der angegebenen Gepäckstücken an dem Fluggast, sowohl in den Situationen, in denen ein Teil der Gepäckstücke (nicht alle) beschädigt wurden, begrenzt sich die Haftung des Transporteurs proportional auf dem Gewicht der Gepäckstücke, unabhängig von dem partiellen Wert des beschädigten Gepäckteils oder des ganzen Gepäcks. Wenn das Gewicht des Gepäcks auf dem Gepäckschein angegeben ist, betrachtet man, dass dieses Gewicht das maximal erlaubte Gewicht gemäß der Flugklasse des Flugscheins nicht überschreitet.
e) Der Transporteur haftet nicht für die Beschädigungen an nicht angegebenes Gepäck, mit der Ausnahme, dass der Fluggast beweist, dass die Beschädigungen von der Nachlässigkeit des Transporteurs verursacht worden sind. Im Fall einer bewiesenen groben Fahrlässigkeit, wird die Haftung des Transporteurs an 200 (zwei hundert) USD per Fluggast für ausländische Transporte begrenzt. Für Transporte zwischen internen Punkten innerhalb den Vereinigten Staaten, setzen die föderalen Gesetze eine Mindesthaftung des Transporteurs gegen die Gepäckstücke in Höhe von 1250 (eintausendzweihundertfünfzig) USD per Fluggast durch.
f) Im Fall des Gepäcks der während des Fluges geschädigt wurde, für den man ein Erkentnisdokument ausgeführt wurde bevor der Passagier die Zolleingeschränkte Zone verlassen hat oder bevor dieser die Gepäckbandzone verlassen hat und wenn er eine schriftliche Beschwerde entsprechend de Konvention von Montreal Art.31 Pkt. 1-4 geschickt hat, bekommt man die Entscädigung abhängig von den Schaden, Gepäcktyp und Abnutzung des Gepäcks.
Die Abnutzung wird folgender Weise gerechnet:
In den ersten Verbrauchjahr ist die Abnutzung 20% aus dem Anschaffungswert, entsprechend dem Kaufbeleg.
Anfangend mit dem zweiten Verbrauchsjahr addiert man zum Abschaffungswert 10% für jedes Jahr bis zu den neunten Verbrauchungsjahr.
g) Der Luftfrachter haftet nicht für oberflächige Schäden, die aus normaler Handhabung des zur beförderten Gepäcks, wie zum Beispiel:
– Verlust / Zerstörung Zugbänder / Sicherheit
– Schnitte und kleinere Kratzer, rasing
– Beschädigungen durch Gepäck Überladung
– Beschädigung durch Sicherheitskontrolle
– Verlust / Beschädigung an Reisegepäck befestigte Elemente, die nicht vom Hersteller vorgesehen wurden, und keinen Einfluss auf nachfolgend normale Gepäck Verwendung haben (Schlösser, Namensschilder, Gurten,Verkleidungen, etc.)
- Haftung im Fall der Nichtdurchführung des Transports
Wenn, mit der Ausnahme der höheren Gewalt und der unter § 8 aus den vorliegenden Transportbedingungen erwähnten Fälle, der Transporteur für die vom Fluggast erlittenen Beschädigungen, als Folge der Nichtdurchführung des Flugs aus seinem Schuld, verantwortlich ist. Die Haftung des Transporteurs begrenzt sich an der Erstattung der normalen Aufwende des Fluggastes: Unterkunft, Essen, Verkehrsmittel vom Flughafen zum Stadt, bis der Transporteur in der Lage ist, den gebuchten Platz für einen anderen von ihm oder von einem anderen Transporteur durchgeführten Flug zur Verfügung zu stellen.
1.Wird das Gepäck beschädigt, verspätet oder geht es verloren, muss der Passagier so bald wie möglich eine schriftliche Beschwerde beim Transportunternehmen einreichen.
Im Falle eines beschädigten aufgegebenen Gepäcks muss der Passagier die Beschwerde innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck ihm zur Verfügung gestellt wurde, einreichen.
Im Falle der Verspätung der registrierte Gepäcke, der Passagier muss das beanspruchen innerhalb 21 Tage seit wann die Gepäcke zur Verfügung gemacht wurde.
Bei Verlust des aufgegebenen Gepäcks muss der Passagier die Reklamation innerhalb von einundzwanzig Tagen ab dem Datum einreichen, an dem das Gepäck als verloren gilt.
Der Anspruch wird schriftlich formuliert und innerhalb der oben genannten Bedingungen eingereicht oder versandt.
-
Bei Ereignissen, die den Passagier zur Zahlung von Entschädigungen oder Entschädigungen berechtigen, ist die an den Beförderer gerichtete Beschwerde innerhalb von 3 Jahren ab dem Geburtsdatum des Anspruchs auf Entschädigung oder Entschädigung oder innerhalb einer anderen von den Vorschriften vorgesehenen Frist einzureichen. internationale Vorfälle.
-
Der Passagier kann die rechtliche Schritte machen für Beschädigungen im Falle des Tods oder Personenschaden und Verspätung, Beschädigung oder Verlust der Gepäcke. Die Klage muss gemäß dem Montrealer Übereinkommen innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum des Eintreffens des Luftfahrzeugs oder dem Datum, an dem das Luftfahrzeug eintreffen sollte, eingereicht werden. Die gleiche Frist gilt für Schäden, die durch die Ablehnung, die Verspätung oder die Annullierung des Fluges in den Fällen entstehen, in denen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung und Annullierung oder verspäteten Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
Passagier, der gemäß den Bestimmungen des Beförderungsvertrags, des Montrealer Übereinkommens oder gegebenenfalls der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Mai 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in Bezug auf die Haftung von Luftfahrtunternehmen im Falle von Unfällen nicht in der Lage sein, rechtliche Schritte gegen das Luftfahrtunternehmen einzuleiten.
- Der Passagier kann die rechtliche Schritte machen für die Beschädigung generiert bei Verweigerung der Einschiffung, Verspätung oder Annullierung des Flugs, gemäß Verordnung (CE) N. 261/2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Entschädigung und Unterstützung der Fluggäste bei Nichtbeförderung und Annullierung oder verspäteten Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, innerhalb der Frist, die die Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten für die Erteilung des Löschrezepts vorsehen.
Kein Agent, Angestellter oder Vertreter des Transporteurs ist befugt die Bestimmungen vorliegenden Beförderungsbedingungen zu ändern oder zu annullieren.
Die Titel der Artikel und Absätze werden nur für Konvenienz eingefügt und dürfen nicht für die Interpretierung des Textes benützt.
Gemäß der Vorschriften des Artikel 11 der (EC) Verordnung Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 setzt die Vertragstransportgesellschaft den Reisenden über die Identität der Gesellschaft, die den Flug betreibt, in Kenntnis.
Diese informative Mitteilung fasst die Normen über die Haftung von TAROM gemäß der gemeinschaftlichen Gesetzgebung und des Montrealer Abkommens zusammen.
Entschädigung bei Todesfall oder Verletzung
In Bezug auf die Verantwortung besteht keine finanzielle Begrenzung bei Todesfall oder Verletzung. Für Schäden bis 113.100 DEG (ca. 132.330 Euro) kann die Fluggesellschaft die Entschädigungsansprüche nicht klagen. Für darüber liegende Beträge kann die Fluggesellschaft eine Klage nur dann anfechten, wenn bewiesen werden kann, dass von ihrer Seite keine Fahrlässigkeit oder eine sonstige Schuld zu verzeichnen war.
Vorschuss
Bei Todesfall oder Verletzung eines Passagiers muss die Fluggesellschaft innerhalb von fünfzehn Tagen ab Identifizierung der entschädigungsbedürftigen Person einen Vorschuss für die Deckung dringender Geldbedürfnisse entrichten. Bei Todesfall darf dieser Vorschuss nicht unter 16.000 DEG (ca. 18.720 Euro) liegen.
Verspätung des Passagiers
Bei Verspätung durch den Passagier haftet die Fluggesellschaft, sofern sie nicht alle notwendigen Maßnahmen, um den Schaden zu vermeiden, getroffen hat oder in dem Maße es ihr unmöglich war, die betreffenden Maßnahmen zu treffen. Die Entschädigung bei Verspätung des Passagiers ist auf den Betrag von 4.694 DEG (ca. 5.492 Euro) begrenzt.
Verspätung des Gepäcks
Bei Verspätung des Reisegepäcks haftet die Fluggesellschaft für Schäden, solange sie nicht alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat oder in dem Maße es ihr unmöglich war, die betreffenden Maßnahmen zu treffen. Die Entschädigung bei Verspätung des Reisegepäcks ist auf den Betrag von 1.131 DEG (ca. 1.324 Euro) begrenzt.
Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
Die Fluggesellschaft haftet bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks mit max. 1.131 DEG (ca. 1.324 Euro). In Bezug auf das aufgegebene Gepäck haftet sie, auch wenn sie keine Schuld trägt mit Ausnahme jenes Falles bei dem das Gepäck bereits beeinträchtigt ist.
Bei nicht aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft nur für Schäden, die aus ihrer Schuld verursacht wurden.
Maximale Haftungsgrenzen für das Gepäck
Der Passagier kann eine höhere Haftungsgrenze durch Abgabe einer Sonderdeklaration spätestens beim Check-in und Zahlung eines zusätzlichen Tarifes in Anspruch nehmen.
Beschwerde bezüglich des Gepäcks
Falls das abgegebene Gepäck beeinträchtigt wurde, mit Verspätung angekommen ist, verloren gegangen ist oder zerstört wurde muss der Passagier so schnell wie möglich die Fluggesellschaft darüber schriftlich informieren. Bei abgegebenem Gepäck übergibt der Passagier die schriftliche Mitteilung innerhalb von sieben Tagen und bei einer Verspätung des Gepäcks innerhalb von einundzwanzig Tagen; in beiden Fällen erfolgt die Berechnung ab dem Tag, an dem das Gepäck dem Passagier zur Verfügung gestellt wurde.
Haftung der Gesellschaft, mit der der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde, und der Gesellschaft, die mit der tatsächlichen Durchführung der Dienstleistung beauftragt wurde
Sollte die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, nicht jene Fluggesellschaft sein, mit der die Dienstleistung vertraglich abgeschlossen wurde, kann der Passagier eine Beschwerde oder eine Klage bei jeder der zwei Gesellschaften einreichen. Erscheint auf der Flugkarte die Bezeichnung oder der Codex einer Fluggesellschaft, so ist diese jene Fluggesellschaft, mit der die Dienstleistung vertraglich festgelegt wurde.
Klagetermine
Jede Klage im Gericht muss innerhalb von zwei Jahren ab Landung des Flugzeuges oder ab Datum, an dem das Flugzeug hätte landen müssen, eingereicht werden.
Grundlage der Information
Die oben beschriebenen Normen haben als Grundlage das Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999, welches in der Gemeinschaft in der (EC) Verordnung Nr. 2027/97 (geändert durch die Verordnung (EC) Nr. 889/2002) und durch die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten übernommen wurde.
Das auf den Vertrag über die Beförderung von Fluggästen anwendbare Recht
Das auf den Fluggastbeförderungsvertrag anwendbare Recht ist das rumänische Recht bzw. das Recht des Landes, in dem das Luftfahrtunternehmen TAROM seinen Sitz hat.