Fluggastrechte

Gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

Diese Information wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union herausgegeben.

Flugroute

Sie reisen auf einem Flug*, der von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat** abgeht, oder auf einem Flug eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft von einem Drittland zu einem EU-Flughafen.

Reisebedingungen

Sie haben eine bestätigte Buchung und finden sich zur angegebenen Zeit zum Check-in ein (oder mind. 45 Minuten vorher). Sie besitzen ein öffentlich verfügbares Ticket, und Ihr ausführendes Unternehmen ist TAROM.

Betroffene Ereignisse

Die Regeln gelten, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • Nichtbeförderung
  • Annullierung
  • Verspätung
  • Höherstufung und Herabstufung
Ausnahmen

Die Regeln gelten NICHT für:

  • Fluggäste mit kostenlosen oder nicht öffentlichen ermäßigten Tickets;
  • multimodale Reisen;
  • Pauschalreisen, die aus anderen Gründen storniert wurden;
  • Flüge mit anderen Luftfahrzeugen als Starrflüglern.
Rückflüge

* Eine Reise, die einen Hin- und einen Rückflug umfasst, gilt nicht als ein einziger Flug, auch wenn sie Gegenstand einer einzigen Buchung ist.

Anwendbare Gebiete

** Umfasst die französischen überseeischen Departements, Saint-Martin, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln sowie Island, Norwegen und die Schweiz.

Wenn Ihr Flug verspätet ist, haben Sie in folgenden Situationen Anspruch auf Unterstützung:

a) die Verspätung beträgt zwei Stunden oder mehr bei Flügen bis 1.500 km; oder
b) die Verspätung beträgt drei Stunden oder mehr bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km; oder
c) die Verspätung beträgt vier Stunden oder mehr bei allen Flügen, die nicht unter (a) oder (b) fallen.

Die Unterstützung bei Verspätung besteht aus:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit;
  • zwei kostenlosen Telefonaten, Faxnachrichten oder E-Mails;
  • Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich wird.

Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt und Sie beschließen, Ihre Reise nicht fortzusetzen, bieten wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die vollständige Erstattung des Ticketpreises an.

Wenn Ihr Flug am Zielort mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr ankommt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ausgleichszahlung, es sei denn, TAROM kann nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind: mit der Durchführung des Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwartete Mängel, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können, Flugsicherungsbeschränkungen.

In dieser Situation können Sie zwischen Barzahlung oder einem elektronischen Gutschein wählen:

Ausgleichstabelle

*Der elektronische Gutschein kann für den Kauf von TAROM-Tickets für von TAROM durchgeführte und vermarktete Flüge (mit Flugnummer RO) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum verwendet werden. Der Gutscheinwert ist nicht erstattungsfähig.

Die oben genannte Ausgleichszahlung kann um 50% gekürzt werden, wenn Ihnen eine Umleitung zum Endziel mit einem alternativen Flug angeboten wird:
  • um zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 km, oder
  • um drei Stunden bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km, oder
  • um vier Stunden bei Flügen über 3.500 km.

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