
Fluggastrechte
Gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Diese Information wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union herausgegeben.
Flugroute
Sie reisen auf einem Flug*, der von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat** abgeht, oder auf einem Flug eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft von einem Drittland zu einem EU-Flughafen.
Reisebedingungen
Sie haben eine bestätigte Buchung und finden sich zur angegebenen Zeit zum Check-in ein (oder mind. 45 Minuten vorher). Sie besitzen ein öffentlich verfügbares Ticket, und Ihr ausführendes Unternehmen ist TAROM.
Betroffene Ereignisse
Die Regeln gelten, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- Nichtbeförderung
- Annullierung
- Verspätung
- Höherstufung und Herabstufung
Ausnahmen
Die Regeln gelten NICHT für:
- Fluggäste mit kostenlosen oder nicht öffentlichen ermäßigten Tickets;
- multimodale Reisen;
- Pauschalreisen, die aus anderen Gründen storniert wurden;
- Flüge mit anderen Luftfahrzeugen als Starrflüglern.
Rückflüge
* Eine Reise, die einen Hin- und einen Rückflug umfasst, gilt nicht als ein einziger Flug, auch wenn sie Gegenstand einer einzigen Buchung ist.
Anwendbare Gebiete
** Umfasst die französischen überseeischen Departements, Saint-Martin, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln sowie Island, Norwegen und die Schweiz.
Wenn Ihr Flug verspätet ist, haben Sie in folgenden Situationen Anspruch auf Unterstützung:
a) die Verspätung beträgt zwei Stunden oder mehr bei Flügen bis 1.500 km; oder
b) die Verspätung beträgt drei Stunden oder mehr bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km; oder
c) die Verspätung beträgt vier Stunden oder mehr bei allen Flügen, die nicht unter (a) oder (b) fallen.
Die Unterstützung bei Verspätung besteht aus:
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit;
- zwei kostenlosen Telefonaten, Faxnachrichten oder E-Mails;
- Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich wird.
Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt und Sie beschließen, Ihre Reise nicht fortzusetzen, bieten wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die vollständige Erstattung des Ticketpreises an.
Wenn Ihr Flug am Zielort mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr ankommt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ausgleichszahlung, es sei denn, TAROM kann nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind: mit der Durchführung des Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwartete Mängel, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können, Flugsicherungsbeschränkungen.
In dieser Situation können Sie zwischen Barzahlung oder einem elektronischen Gutschein wählen:

*Der elektronische Gutschein kann für den Kauf von TAROM-Tickets für von TAROM durchgeführte und vermarktete Flüge (mit Flugnummer RO) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum verwendet werden. Der Gutscheinwert ist nicht erstattungsfähig.
Die oben genannte Ausgleichszahlung kann um 50% gekürzt werden, wenn Ihnen eine Umleitung zum Endziel mit einem alternativen Flug angeboten wird:
- um zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 km, oder
- um drei Stunden bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km, oder
- um vier Stunden bei Flügen über 3.500 km.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, bieten wir Ihnen Folgendes an:
1) Die Wahl zwischen:
a) Umleitung zum Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen auf dem ersten verfügbaren Flug; oder
b) Umleitung zum Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, vorbehaltlich verfügbarer Plätze; oder
c) Erstattung innerhalb von 7 Tagen der vollständigen Ticketkosten zum Kaufpreis;
2) – Mahlzeiten und Erfrischungen entsprechend der Wartezeit;
– zwei kostenlose Telefonanrufe, Faxnachrichten oder E-Mails;
3) Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich wird;
4) TAROM kann darüber hinaus eine finanzielle Ausgleichsleistung gewähren:
* Der elektronische Gutschein kann für den Kauf von TAROM-Tickets innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum verwendet werden. Der Gutscheinwert ist nicht erstattungsfähig.
Die Ausgleichszahlung kann um 50% gekürzt werden, wenn Ihnen eine Umleitung angeboten wird:
- um zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 km, oder
- um drei Stunden bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km, oder
- um vier Stunden bei Flügen über 3.500 km.
Sie haben KEINEN Anspruch auf die oben genannte Ausgleichszahlung, wenn:
- Sie mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden; oder
- Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert wurden und eine Umleitung angeboten bekamen; oder
- Sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit informiert wurden und eine Umleitung angeboten bekamen; oder
- die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.
Auch wenn Sie eine bestätigte Buchung haben und die Check-in-Formalitäten rechtzeitig erledigt haben, können Situationen auftreten, in denen Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wird.
In solchen Situationen sucht TAROM zunächst Freiwillige. Wenn die Zahl der Freiwilligen nicht ausreicht, kann die Fluggesellschaft Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.
Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird, haben Sie die in Kapitel B genannten Rechte. Die Ausgleichszahlung wird sofort am Flughafen angeboten.
Berechtigte Gründe für die Verweigerung der Beförderung sind Gründe im Zusammenhang mit Gesundheit, Sicherheit oder unzureichenden Reisedokumenten.
- Wenn Sie auf Initiative von TAROM in eine höhere Klasse umgebucht werden, wird keine zusätzliche Zahlung verlangt.
2) Wenn Sie auf Initiative von TAROM in eine niedrigere Klasse umgebucht werden, können wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen eine teilweise Erstattung anbieten:
a) 30% des Ticketpreises bei Flügen bis 1.500 km; oder
b) 50% des Ticketpreises bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km; oder
c) 75% des Ticketpreises bei allen anderen Flügen.
- Luftfahrtunternehmen geben der Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen oder zertifizierten Begleithunden sowie unbegleiteten Kindern Vorrang.
2) Im Falle einer Nichtbeförderung, einer Annullierung und bei Verspätungen jeglicher Dauer haben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie unbegleitete Kinder so schnell wie möglich Anspruch auf die oben genannte Unterstützung.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen Unterstützung und/oder Ausgleichszahlungen zustehen, wenden Sie sich bitte an TAROM:
Compania Naţională de Transporturi Aeriene Române – TAROM S.A.
Customer Relations Abteilung
Calea Bucureştilor nr. 224 F
Otopeni, Judeţul Ilfov, 075150 Rumänien
E-Mail: [email protected]
Web: Klicken Sie Hier
Für jede Beschwerde bezüglich der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können Sie sich auch an folgende Stelle wenden:
NATIONALE BEHÖRDE FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ
Bulevardul Aviatorilor nr. 72
Postleitzahl 011865, Sektor 1, Bukarest
Tel: +4021 9551 (Verbraucherhotline)
Tel: +4021 312 1275
Fax: +4021 314 3462
www.anpc.ro
Die Liste der für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 benannten nationalen Behörden finden Sie hier:
Liste der nationalen Behörden
Download: Hinweis Informationen zur Unterstützung und Entschädigung (PDF)