Luftfrachtdienste

Über Luftfracht

Die in Warentransport spezialisierten Sektoren der Fluggesellschaft TAROM übt die Aktivitäten am Flughafen Henri Coandă aus Otopeni aus, und bietet einige von den besten Cargo-Dienste aus der Region, konkretisiert in leistungsfähige, flexible Lösungen entsprechend der spezifischen Anforderungen jedem Kunde. Die Fluggesellschaft TAROM hat Zusammenarbeitverträge mit berühmten Fluggesellschaften abgeschlossen, wie:American Airlines, Emirates, Cargolux, Thai Airways, China Airlines usw.,und sind somit die Zahl der Reisezielen gestiegen, zu der die Lösungen für den Warentransport anbieten kann.

TAROM bietet auch Posttransportdienste zwischen dem Internationalen Flughafen Henri Coanda und diverse internationale Flughäfen, und ist somit das rumänische Luftfahrtunternehmen bevorzugt von den wichtigsten Postverwaltungen aus Europa.

Das Personal der genannten Sektoren bildet ein Team, das es durch Kompetenz und Verantwortungsgeist einen hohen Standard der erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten gelingt. Die Cargo TAROM-Abteilung im Gebäude F, Zimmer 007 innerhalb des Geländes des internationalen Flughafens Bukarest Henri Coandă führt alle notwendigen Formalitäten für den Transport durch. Die Anlieferung und Lagerung der zu transportierenden Güter erfolgt am BICC Terminal, die Abfertigungsdienste auf Otopeni werden von Globe Ground erbracht.

Detaillierte Informationen

Diese Dienste werden sowohl für den Warentransport mit den TAROM Flugzeugen, als auch mit Flugzeugen der Partnergesellschaften angeboten, mit denen Warenhandlingverträge abgeschlossen wurden.

Der Warentransport ins Ausland bedarf der folgenden Operationen:

  • die Ausstellung eines AWB (Warenbeförderungsvertrag) sowohl durch das TAROM Personal, als auch durch die Frachtunternehmer
  • die Abnahme der Waren findet am BICC/Globe Ground Terminal statt, wobei die Ware auf die Erfüllung der Transportbedingungen überprüft wird (Papiere, Verpackung, Kennzeichnung)
  • die Zollabfertigung durch die Zollbehörden zusammen mit dem Absender oder seinem Vertreter (Zollagent)
  • die Sicherheitskontrolle, die nach dem geltenden Gesetz in jedem Land durch die zuständigen Behörden durchgeführt wird

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Waren auf Antrag der Zoll- und Sicherheitsbehörden zu Kontrollzwecken nur in Anwesenheit des Absenders oder seines Vertreters aufgemacht werden können. Die Ware gilt als angenommen nur nachdem alle oben angeführten Operationen durchgeführt wurden.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte den CARGO ABTEILUNG, Abteilung „Kontakt“.

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