Verspäteter oder annullierter Flug
Wir bedauern die Unregelmäßigkeiten auf Ihrer Reise
Wir bedauern die Unregelmäßigkeiten auf Ihrer Reise. Wenn Sie das betroffene Reisesegment ändern möchten, wenden Sie sich bitte an das ausstellende Reisebüro, das TAROM-Callcenter oder eine TAROM-Agentur, um eine optimale Reiseoption zu ermitteln.
Wie Sie
eine Entschädigung beantragenWenn Ihnen durch die Unregelmäßigkeit unvorhergesehene Kosten entstanden sind, können Sie eine Entschädigung verlangen. Zur Entschädigung dieser unvorhergesehenen Kosten werden die entsprechenden Belege/Rechnungen angefordert.
Voraussetzungen für die Entschädigung
Die oben genannte Entschädigung kann bei gleichzeitiger Erfüllung folgender Voraussetzungen gewährt werden:
- Ihr Flug wurde maximal 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert oder traf mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort ein;
- die Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen (z.B. unvorhergesehene Wetterbedingungen, von Dritten initiierte Streiks, plötzliche politische Instabilität, Risiken im Zusammenhang mit der Flugsicherheit, Flugverkehrsbeschränkungen usw.);
Weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 finden Sie im Abschnitt Fluggastrechte.
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